Genf, Khartum (epd). Menschenrechtler haben die Aufhebung der Todesstrafe gegen eine Sudanesin gefordert, die ihren Ehemann offenbar in Notwehr erstochen hat. Die Frau habe sich vor einer Vergewaltigung schützen wollen, das Strafmaß sei unakzeptabel und grausam, erklärte der Vizedirektor von Amnesty International in der Region, Seif Magango, nach der Bekanntgabe durch das Gericht in Omdurman am 10. Mai.
Die verurteilte Noura Hussein Hamad sei minderjährig und gegen ihren Willen von ihrem Vater verheiratet worden. Ihr Mann habe sie mit der Hilfe von drei Männern vergewaltigt. Bei einem erneuten Versuch habe Hamad ein Küchenmesser gegriffen und den Vergewaltiger in einem Handgemenge tödlich verletzt.
Das Gericht hatte unter anderem in Abrede gestellt, dass es Vergewaltigung in der Ehe gebe. Magango forderte eine Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung, die die Umstände der Tat berücksichtigt. Zudem müssten sudanesische Gesetze, die die Eheschließung bereits im Alter von zehn Jahren zulassen, geändert werden. Die Todesstrafe sei überdies unter allen Umständen inhuman.
Amnesty International zufolge haben bislang 106 Länder die Todesstrafe abgeschafft. Im Sudan wurde die Todesstrafe zuletzt 2011 bei sieben Verurteilten vollzogen.