Ein Bündnis aus den Bereichen Umweltschutz, Landwirtschaft und Kirchen warnt vor einer Aufweichung der Definition von Gentechnik. Alle derzeitigen wie künftigen Gentechnikmethoden sowie die daraus entstehenden gentechnisch veränderten Organismen müssten weiterhin unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden, heißt es in einem am 21. April in Schwerte veröffentlichten Positionspapier. Unterzeichnet ist das Papier von insgesamt 94 Organisationen wie "Brot für die Welt", Misereor, Bioland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace und Foodwatch.

Positionspapier von 94 Organisationen

Seit Jahren lobbyierten Industrie und Gentechnik-Befürworter dafür, neue Gentechnikverfahren von der Gentechnik-Gesetzgebung auszunehmen, erklärte das Bündnis. Sie wollten damit die derzeitige Definition von Gentechnik aufweichen. Das gefährde die Wahlfreiheit und die Sicherheit von Mensch und Umwelt, warnte das Bündnis. Auch für neue Gentechnik müsse das Vorsorgeprinzip weiterhin gelten. Die Wahl- und Gentechnikfreiheit müsse durch Kennzeichnung und Transparenz, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gesichert bleiben.

"Wir haben noch keine langjährige Erfahrung mit den neuen Gentechnikmethoden", erklärte Gudrun Kordecki vom Institut für Kirche und Gesellschaft der westfälischen Kirche. Aus dem Vorsorgegedanken heraus sollten die gentechnisch veränderten Organismen nach dem Gentechnikrecht zugelassen werden, damit etwaige schädlichen Nebenwirkungen rechtzeitig erkannt würden. "Die Menschen haben ein Recht darauf, zu wissen, was sie essen", unterstrich Kordecki, die auch Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist.