Bremen (epd). Das Verfahren gegen die frühere Chefin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor dem Landgericht Bremen ist am 20. April wegen Geringfügigkeit ohne einen Schuldspruch eingestellt worden. Allerdings muss die Angeklagte eine Geldauflage von 10.000 Euro zahlen. "Das bedeutet, man geht schon von einer Schuld aus, sonst wäre das Verfahren ja durch einen Freispruch zu beenden gewesen", sagte der Sprecher des Landgerichts, Thorsten Prange. Alle Verfahrensbeteiligten hätten der Vereinbarung zugestimmt. (AZ: 2 KLs 311 Js 71761/17)
Der heute 60-jährigen Frau wurde 2018 vorgeworfen, für rund 1.200 Flüchtlinge unrechtmäßig positive Asylbescheide ausgestellt zu haben. Von diesen Vorwürfen blieben nach den Ermittlungen letztlich 14 Fälle von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme übrig, bestätigte Prange.
Neben der ehemaligen Behördenchefin ist auch ein Rechtsanwalt angeklagt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, in zwei Fällen Ausländer zur missbräuchlichen Asylantragstellung verleitet zu haben. Außerdem soll er in vier Fällen Ausländer eingeschleust haben. Auch sein Verfahren hätte nach Ansicht des Gerichts gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt werden können. Allerdings habe der Angeklagte die Auflage abgelehnt, berichtete Prange. Zudem wolle die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Juristen fortsetzen.
Die 2018 begonnenen Ermittlungen gegen die ehemalige Bremer Bamf-Chefin hatten auch deshalb für großes Aufsehen gesorgt, weil sie vor dem Hintergrund des Streits um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung geführt wurden. In der Folge entließ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Präsidentin des Bamf, Jutta Cordt.