Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Arbeitshilfe zum gottesdienstlichen Umgang der Kirche nach Katastrophen veröffentlicht. Sie diene als Handreichung für die Planung und Durchführung von Trauerfeiern und Gottesdiensten und richte sich an alle kirchlichen Akteure - vom Laien bis zum Priester, teilte die Bischofskonferenz am 21. Dezember mit.

Immer wieder erschütterten Katastrophen die Gesellschaft. Naturkatastrophen und Ereignisse aufgrund menschlichen Versagens zählten ebenso dazu wie gezielte Angriffe auf Leib und Leben anderer, so zum Beispiel die Amokläufe von Erfurt (2002) und Winnenden (2009), die Tsunami-Katastrophen von 2004 und 2011, das Loveparade-Unglück 2010 in Duisburg, der Germanwings-Absturz in den französischen Alpen 2015, der Amoklauf von München 2016 und der Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz kurz vor Weihnachten 2016.

"Angesichts solcher Taten und Geschehen ist es selbstverständlich und notwendig, dass die Kirche seelsorgerisch, aber auch betend und liturgisch präsent ist", schreibt der Trierer Bischof Stephan Ackermann als Vorsitzender der Liturgiekommission der Bischofskonferenz im Vorwort zur Broschüre, die auf der Internetseite der Bischofskonferenz zum Download bereitsteht.

Nach traumatisierenden Ereignissen komme auch den zentralen Gottesdiensten eine hohe gesamtöffentliche Bedeutung zu. Die kirchlichen Akteure stünden vor der Aufgabe, adäquat zu reagieren. Dazu gehöre auch die wachsende Erfordernis, bei Gedenk- und Trauerfeiern Angehörige anderer Religionen in geeigneter Weise einzubinden, so Ackermann.

Neben Fragen von Zeitpunkt und Form der Feier geht die Arbeitshilfe auch auf Fragen von Symbolik, Raum und Ritual sowie Angehörige, Notfalldienste und Opfer ein. Elemente einer Feier werden ebenso vorgestellt wie mögliche Räume für Trauergottesdienste. Auf die Corona-Pandemie nimmt die Broschüre nicht direkt Bezug.