Die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge und anderen Schutzsuchenden ist gesunken. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" (5. Oktober) berichtet hatte. Demnach hatten die Behörden zur Jahresmitte 1,77 Millionen geflüchtete Menschen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus registriert - gut 60.000 weniger als noch Ende 2019.

Das Ministerium erklärte auf Anfrage der Zeitung, der aktuelle Rückgang sei hauptsächlich dadurch zu erklären, dass der Schutzstatus der Personen widerrufen oder zurückgenommen wurde oder erloschen ist. Ein "erheblicher Anteil" der Menschen halte sich nicht mehr im Bundesgebiet auf, sei also ausgereist. Einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben den Zahlen zufolge zurzeit mehr als 1,3 Millionen Flüchtlinge. Gut 450.000 hätten einen ungesicherten Status als Asylsuchende oder Geduldete.

"Wir haben Platz"

Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke kritisierte die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung scharf. "Wir haben Platz, die Zahlen zeigen es", erklärte sie und verwies darauf, dass Zehntausende Schutzsuchende unter unwürdigen Bedingungen in den europäischen Erstaufnahmestaaten ausharrten. Deutschland müsse seine humanitären Aufnahmekapazitäten nutzen, um Länder wie Griechenland oder Italien wirksam zu entlasten.

Das deutsche Recht sieht verschiedene Kategorien für den Schutz von Flüchtlingen vor. Am seltensten wird der umfassende Asylschutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes gewährt, da er durch die Drittstaatenregelung nur auf wenige Menschen zutrifft, die unmittelbar nach Deutschland gelangen. Am häufigsten werden Asylsuchende in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Diesen Schutzstatus erhält, wer aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Heimatstaat verfolgt wird.

Trifft dies auf einen Schutzsuchenden nicht zu, gibt es noch die Möglichkeit des subsidiären Schutzes. Er wird in der Regel gewährt, wenn nicht wegen der Diskriminierung einer ganzen Gruppe, im konkreten Fall aber dennoch Gefahr für Leib und Leben droht. Dies kann etwa im Fall von Krieg, einer verhängten Todesstrafe oder Folter der Fall sein. Die meisten Menschen, denen Flüchtlingsschutz gewährt wurde, stammen aus Syrien.