Essen, Berlin (epd). Die Studenten- und Studienwerke haben von Juni bis September bisher rund 65 Millionen Euro Corona-Überbrückungshilfen des Bundesbildungsministeriums an Studierende ausgezahlt. Insgesamt hatten etwa 120.000 Studierende rund 244.000 Anträge auf Hilfe gestellt, von denen bisher rund 150.000 positiv beschieden wurden, wie das Deutsche Studentenwerk (DSW) am 7. Oktober in Berlin mitteilte. Das Ministerium hatte insgesamt 100 Millionen Euro für den nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Verfügung gestellt. Zunächst hatten die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe über die Zahlen berichtet.
Die Zahl der Anträge verteilt sich den Angaben zufolge unterschiedlich auf die einzelnen Monate: Waren es demnach im Juni noch mehr als 82.000, sank die Zahl im September auf rund 36.000. Zurzeit seien noch rund 9.000 in Bearbeitung. Insgesamt 36 Prozent der Anträge hätten abgelehnt werden müssen.
Deutsches Studentenwerk fordert Reform der Studienfinanzierung
"Bei mehr als der Hälfte der abgelehnten Anträge befanden sich die Studierenden zwar in einer finanziellen Notlage, diese war aber schon vor der Pandemie gegeben und nicht Folge der Pandemie", teilte das Deutsche Studentenwerk mit. Deswegen hätte die Überbrückungshilfe der Bundesregierung für pandemiebedingte Notlagen nicht greifen können. "Für diese Studierenden brauchen wir dringend eine strukturelle Reform der Studienfinanzierung", sagte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.
Insgesamt waren den Angaben zufolge 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Überbrückungshilfe betraut. "Diese Teams - vor Ort teilweise bis zu 80 Köpfe stark - mussten sich inhaltlich einarbeiten, ein neues Online-System bedienen lernen, und über Monate hinweg mehrere Tausend Anträge bearbeiten", erklärte der DSW-Generalsekretär. "Das war ein immenser Kraftakt und ein enormer Stresstest, den die Studenten- und Studierendenwerke erfolgreich bestanden haben."
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten bis zum 30. September eine Überbrückungshilfe beim zuständigen regionalen Studierenden- oder Studentenwerk beantragen. Der Zuschuss zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen konnte jeweils für die Monate Juni, Juli, August und September ausgezahlt werden. Das Bundesbildungsministerium weist nach Auslaufen der Zuschüsse auf den weiterhin möglichen Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hin.