Münster (epd). Zwei Vereine aus der israelkritischen BDS-Bewegung sind vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des NRW-Landtags gescheitert, in dem ihre Kampagne als "antisemitisch" bezeichnet worden war. Die Beschwerdeführer seien durch den Beschluss "nicht unmittelbar betroffen" und hätten außerdem zunächst vor den Verwaltungsgerichten klagen müssen, erklärten die Verfassungsrichter in ihrem am 6. Oktober in Münster veröffentlichten Urteil (AZ: VerfGH 49/19.VB-2). Aus diesen Gründen sei die Verfassungsbeschwerde unzulässig.
Der Landtag hatte im September 2018 einstimmig den Beschluss "In Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für die antisemitische BDS-Bewegung" gefasst. In diesem Votum habe das Parlament die Bewegung, die weltweit zu Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel auffordert, "antisemitisch" genannt und die Kommunen aufgerufen, der Kampagne keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und deren Veranstaltungen nicht zu unterstützen, führte der Gerichtshof aus. Die Kläger hätten sich durch die Äußerungen diffamiert und stigmatisiert gefühlt, zudem seien sie mit Verweis auf den Beschluss nicht zu kommunalen Veranstaltungen zugelassen worden.
Umstrittene Kampagne gegen Israel
Der Ausschluss von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen sei jedoch nicht "durch den unverbindlichen Beschluss selbst, sondern erst durch die eigenständigen Entscheidungen" von Städten und Gemeinden erfolgt, so die Verfassungsrichter. Gegen diese Entscheidungen könnten die BDS-Vereine vor die Verwaltungsgerichte ziehen, wie sie dies in der Vergangenheit bereits erfolgreich getan hätten. Diese Instanz hätten sie laut dem Gerichtshof auch vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zunächst anrufen müssen.
Auslöser für die BDS-Kampagne war ein Aufruf von 170 palästinensischen Organisationen im Jahr 2005, darunter Gewerkschaften, akademische Institutionen, politische Parteien, kulturelle Gruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Das Ziel ist nach Angaben der BDS-Kampagne, Israel zum Schutz der Menschenrechte der Palästinenser zu bewegen. BDS ist keine feste Organisation und sehr heterogen, weltweit unterstützen unterschiedliche Gruppen in zahlreichen Ländern die Initiative.
Immer wieder steht die BDS-Kampagne in der Kritik, antisemitische Hetze zu verbreiten. Sie will Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren - so sehr, sagen Kritiker der Initiative, dass sie Israel nachhaltig schade. Kritiker sehen in den Forderungen der Initiative zudem das Existenzrecht Israels bedroht. Außerdem würden die Aktivisten den Konflikt schüren und die Fronten verhärten.