Nordrhein-Westfalen beschränkt die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf 50 Menschen. Weil das Land auf einen Inzidenzwert von 35 zusteuere, sei die Begrenzung für Feiern aus herausragendem Anlass außerhalb des privaten Raumes nötig, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am 11. Oktober nach einer Sondersitzung des Kabinetts in Düsseldorf: "Die Verbreitung des Coronavirus ist besorgniserregend." Die Sieben-Tages-Inzidenz in NRW liege mittlerweile bei 34,1. Neun Städte und Kreise überschritten den Inzidenzwert von 50. Die Regel werde in der neuen Corona-Schutzverordnung festgeschrieben, spätestens ab dem 1. November könnten Bürgerinnen und Bürger sich darauf einstellen, kündigte Laschet an.

Verkürzte Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants geplant

Zudem sollen die Regeln für Corona-Hotspots landesweit vereinheitlicht werden: Ab einem Inzidenzwert von 50 sind Laschet zufolge nur noch Treffen von fünf Menschen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum erlaubt. Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants sollen dann eingeschränkt werden. Öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern draußen und 250 Teilnehmern in Innenräumen müssten abgesagt werden. Feiern im privaten Raum dürften ab einem Inzidenzwert von 50 nur noch mit 25 Menschen veranstaltet werden. "Wenn wir alles richtig machen, wird es keinen zweiten Lockdown geben", sagte Laschet. Deshalb seien viele der nun eingesetzten Regeln prophylaktisch. Das oberste Ziel sei, Schulen und Kitas offen und die Wirtschaft am Laufen zu halten.

Die Zahl der Städte in Nordrhein-Westfalen mit einem kritischen Wert der Corona-Neuinfektionen war am Wochenende weiter gestiegen. Am 11. Oktober hatten Laschet zufolge neun Städte und Kreise den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten. Mit Herne, Recklinghausen, Essen, Unna, Hagen und Hamm sind darunter vor allem Orte im Ruhrgebiet. Auch in Köln, Solingen und Wuppertal wurde die Marke überschritten.

Die betroffenen Städte verschärfen die Schutzregeln. In Köln etwa müssen in Fußgängerzonen Masken getragen werden, Alkohol darf ab 22 Uhr nicht mehr im öffentlichen Raum getrunken werden und an Party-Hotspots gilt von jeweils Freitagabend bis Montagmorgen ein Verkaufsverbot für Alkohol. Von privaten Feiern rät die Stadt ab.