Knapp ein Fünftel der Geschäftsführungen und Räte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung in NRW hat bisher die "Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention" unterschrieben. "Ich bin sehr zufrieden, mit der großen Zahl von Unterzeichnern", sagte der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann am 25. August in Düsseldorf. "Ich wünsche mir aber natürlich einen nahezu vollständigen Beitritt aller nordrhein-westfälischen Werkstätten samt den Interessenvertretungen."

Seit dem 22. Juni 2020 können sowohl Werkstätten, Werkstatträte als auch Interessenvertretung der Mitarbeitenden sowie Frauenbeauftragte der Einrichtungen der Vereinbarung beitreten. Die Akteure in den Werkstätten erklären sich damit einverstanden, dass sie binnen eines Jahres den Prozess für die Erarbeitung eines gemeinsamen Leitbildes, eines Gewaltpräventions- und Qualitätssicherungskonzeptes beginnen. Sollten Konzepte bereits vorhanden sein, so müssen sie auf erforderliche Ergänzungen hin überprüft und entsprechend ergänzt oder überarbeitet werden.