Bielefeld, Gütersloh (epd). Das Evangelische Johanneswerk kritisiert angesichts des aktuellen Corona-Ausbruchs im Kreis Gütersloh geplante Öffnungen der Altenheime. Eine Anordnung des NRW-Gesundheitsministeriums sehe trotz des anhaltenden Shutdowns sofortige Lockerungen der Besuchsregelungen für Einrichtungen der Altenpflege vor, erklärte der diakonische Träger am 25. Juni in Bielefeld. Das Land habe den Kreis Gütersloh aufgefordert, die neue Allgemeinverfügung für die Altenheime unverzüglich umzusetzen und gegen abweichendes Handeln vorzugehen. Das Johanneswerk betreibt im Kreis Gütersloh vier stationäre Pflegeeinrichtungen.
Neben einer Erhöhung der täglichen Besucherzahl sehen die neuen Vorgaben laut Johanneswerk unter anderem vor, dass Bewohner Besucher in ihren Zimmern bei reduzierten Schutzmaßnahmen empfangen dürfen. "Es ist kaum nachvollziehbar, dass Risiken für Kinder, Schüler und Urlauber im Kreis Gütersloh schnell erkannt und entsprechend behandelt werden, während Schutzmaßnahmen für Risikogruppen in stationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben werden", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung des Johanneswerks, Bodo de Vries. Er hoffe, dass angesichts der aktuellen Entwicklungen zeitnah eine Möglichkeit gefunden werde, an den bisherigen Regelungen bis zur Überwindung des Shutdown im Kreis Gütersloh festzuhalten.
Grundsätzlich begrüße das Johanneswerk die neue Verfügung für stationäre Einrichtungen in NRW, hieß es. Bewohner in Pflegeeinrichtungen hätten ein Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte. Es sei jedoch unverständlich, dass die Maßnahmen zeitnah auch im Kreis Gütersloh umgesetzt werden sollen. Der diakonische Träger warnte davor, in den betroffenen Einrichtungen durch weitere Lockerungsmaßnahmen den Infektionsschutz zu reduzieren.
Bislang müssen Besuche von Angehörigen in stationären Einrichtungen des Johanneswerks vorher telefonisch abgestimmt werden. Pro Tag und Bewohner ist jeweils nur ein Besucher für maximal eine Stunde erlaubt. Besuche auf dem Zimmer gibt es nur in begründeten Ausnahmefällen.