Die Stiftung Freie Wohlfahrtspflege NRW fördert die Digitalisierung der sozialen Arbeit im Land mit einem Sonderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro. Mit einem höheren Grad an Digitalisierung könnten die Wohlfahrtsverbände künftig mehr Menschen in Krisensituationen erreichen und krisenfester werden, sagte Stiftungsratsmitglied Johannes Hensel, zugleich Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, am 16. Juni in Düsseldorf. "Weitere Fortschritte bei der Digitalisierung werden die Arbeit in den sozialen Diensten und Einrichtungen verbessern helfen."

Die Mittel von 5.000 bis maximal 100.000 Euro pro Projekt sind für anwendungsorientierte Maßnahmen und Projekte gedacht. Die jeweils für ein Jahr angelegte Projektförderung der Stiftung sei "kein Strohfeuer", erklärte der Stiftungsratsvorsitzende, Peter Preuß. Vielmehr sollen die Digitalisierungsprojekte zur klassischen Ausstattung in den sozialen Einrichtungen werden und damit längerfristig wirken können.

Stiftung Freie Wohlfahrtspflege legt Sonderprogramm auf

Denkbar sei etwa die Einrichtung einer ständigen W-LAN-Verbindung eines Pflegeheim- oder Seniorenheimbewohners zu seinen Angehörigen, hieß es. Gerade in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie hätten Bewohner von Sozialeinrichtungen keinen direkten Kontakt zu Angehörigen pflegen können. Das Geld kann auch zur Förderung des Zusammenspiels von analogen und digitalen Prozessen und Angeboten einschließlich der Befähigung der Mitarbeitenden zur Umsetzung genutzt werden.

Zudem können etwa die Anpassung und Ausweitung der Beratungs- und Begleitungsangebote oder auch die nachhaltige Steigerung der Medienkompetenz von Nutzern etwa in der Sucht- oder Schuldnerberatung gefördert werden. "Manchmal fehlte es einfach nur an modernen Geräten oder stabilem W-Lan, manchmal an Zugängen zu einer Cloud oder auch nur Administratorenrechten und -kenntnissen", sagte Hensel. Das Sonderprogramm trägt den Titel "Zugänge erhalten - Digitalisierung stärken."

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige oder mildtätige Träger von Einrichtungen und Projekte, die entweder der Arbeitsgemeinschaft Freien Wohlfahrtpflege angehören oder Mitglied eines solchen Spitzenverbandes sind. Personalkosten dürfen maximal 20 Prozent der Fördersumme ausmachen. Das Sonderprogramm wird vom Forschungszentrum Jülich im Auftrag der Stiftung gemanagt.

Bis März kommenden Jahres sollen alle ausgewählten Förderanträge bewilligt sein. Die Laufzeit der geförderten Projekte beträgt ein Jahr. Danach sollen die besten Projekte ausgesucht und als Modelle möglichst vielen Sozialeinrichtungen empfohlen werden. Anträge können bis zum 15. November gestellt werden.