Das Oberlandesgericht Hamm befasst sich zunehmend mit Klagen gegen Windkraftanlagen. Dabei berufen sich die Kläger auf mögliche gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen von Infraschall, niedrigfrequenten Schallwellen, die für das menschliche Ohr nicht mehr wahrnehmbar sind, wie das Gericht am 29. Januar mitteilte. "Die Existenz dieser Schallwellen ist nicht streitig", sagte der Vorsitzende Richter des 24. Zivilsenats, Hans Funke. Gesundheitsgefährdende Folgen seien aber bislang nicht erwiesen. Auf dieser Grundlage habe der Senat in einem Fall auch abgelehnt, eine Einstweilige Verfügung zu erlassen.

Allerdings lägen dem Senat zwischenzeitlich auch zwei Hauptsachenverfahren vor. In den Fällen müsse nun geklärt werden, ob es den Klägern zuzumuten sei, auf die Ergebnisse eines noch zu erteilenden Forschungsauftrags zu warten. Sofern es sich um ordnungsgemäß genehmigte Anlagen handele, könnten die Zivilgerichte im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung zwar keine Stilllegung anordnen, aber das Ergreifen geeigneter Vorkehrungen oder Schadensersatz, erklärte Funke.

Weiterhin beschäftigen Klagen im sogenannten VW-Abgasskandal das Oberlandesgericht Hamm. Zwar spiele die Musik vor allem in Braunschweig, sagte Pressesprecher Martin Brandt. Aber auch das OLG Hamm habe einige Entscheidungen mit unterschiedlichem Ausgang für Kläger und Beklagte getroffen. Zurzeit lägen dem zuständigen Senat drei weitere Fälle zur Entscheidung vor. Aufgrund der hohen Erledigungsquote ohne Urteil sei davon auszugehen, dass sich Kläger und Beklagte in den meisten Fällen gütlich einigten.

Festakt zum 200-jährigen Jubiläum

Das Oberlandesgericht in Hamm feiert in diesem Jahr seinen 200. Geburtstag. Dazu wird am 1. Juli ein Festakt stattfinden, wie OLG-Präsident Johannes Keders ankündigte. Geplant ist zudem die Herausgabe einer zweibändigen Festschrift zum Jubiläum. Keders wird im August altersbedingt ausscheiden. Das Oberlandesgericht Hamm ist nach eigenen Angaben das größte in Deutschland. Zu seinem Geschäftsbereich gehören zehn Landgerichte und 77 Amtsgerichte. 2019 waren die Zivil- und Strafsenate mit 20.0000 neu eingehenden Verfahren beschäftigt. NRW-Oberlandesgerichte gibt es noch in Düsseldorf und Köln.