Bundesbeamte können jetzt für Dienstreisen auch dann die Bahn nutzen, wenn ein Flug billiger wäre. Neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit würden nun auch umweltbezogene Aspekte wie ein geringer CO2-Ausstoß berücksichtigt, wie das Bundesinnenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 28. Januar mitteilte. Seit dem 21. Januar gelte eine neue Regelung, wonach bei Dienstreisen der Bundesverwaltung die Bahnnutzung immer möglich ist - auch wenn dadurch höhere Kosten entstehen. Damit griff das Ministerium einer Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vor.

"Damit wird allen Bundesbediensteten die Möglichkeit eingeräumt, CO2-Emissionen aus Flügen einzusparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten", hieß es aus dem Ministerium. Zuerst hatten die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (28. Januar) darüber berichtet. Die Regelung gelte für Inlandsdienstreisen, Reisen im grenznahen Raum sowie für gut angebundene europäische Großstädte wie Paris oder Brüssel. Bislang hätten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überwogen. Die Bundesbediensteten könnten jedoch weiterhin fliegen: Die Inanspruchnahme der Regelung ist den Angaben zufolge freiwillig.

Der Bund war im vergangenen Jahr kritisiert worden, weil Ministerialbeamte laut den Funke-Zeitungen für Dienstreisen zwischen Berlin und Bonn mehr als 200.000 Hin- und Rückflüge angehäuft hatten. Ministerien hatten das mit dem Bundesreisekostengesetz begründet, das Wirtschaftlichkeit als oberstes Auswahlkriterium für die Wahl des Verkehrsmittels festgelegt hatte.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschäftigt sich die Bundesregierung damit, wie die Bundesverwaltung klimaneutral werden kann. Dabei geht es auch um Dienstreisen, die durch den verstärkten Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen vermieden werden sollen. Zudem ist geplant, das Bundesreisekostengesetz zu ändern und die Nutzung der Bahn auch bei höheren Kosten zu ermöglichen.