Der Staatssekretär Andreas Bothe vom NRW-Integrationsministerium hat Defizite bei der Beschulung von Flüchtlingskindern in Asylunterkünften eingeräumt. Das Ministerium suche derzeit 50 Lehrer für die Unterrichtung der Kinder in den landesweit Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE), sagte Bothe auf dem diesjährigen "Asylpolitischen Forum" in Schwerte. Wegen der dezentralen Lage der Unterkünfte erweise sich das in der Praxis oft schwieriger als erwartet.

Kirsten Eichler vom Flüchtlingsrat Münster hatte zuvor die Ausweitung der Unterbringungsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen kritisiert. Sie forderte, zu der vorherigen Praxis zurückzukehren, Asylbewerber möglichst schnell den Kommunen zuzuweisen. So könnten die Kinder möglichst schnell in eine Regelschule gehen und den Familien die Integration erleichtert werden.

"Umdenken zur Integration" angemahnt

Auch Bothe sprach sich für ein "Umdenken zur Integration" aus. Vor allem in den Ausländerämtern in den Landkreisen sollte ein Mentalitätswechsel stattfinden, sagte er. Vielfach verstünden sie ihre Aufgabe noch darin, Ausländer möglichst abzuweisen. Für gut integrierte Geflüchtete müsse es einen Rechtsstatus geben, der ihnen den weiteren gesicherten Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen erleichtere, forderte der FDP-Politiker. Allerdings erwiesen sich viele Landräte "als nicht sehr kooperativ".

Der Staatssekretär versicherte, dass das das NRW-Integrationsministerium auch weiterhin den Dialog mit den in der Asylarbeit tätigen Institutionen und Beratungsstellen suchen werde. Die Landesregierung stehe hier zu ihrer Entscheidung, keine Ankerzentren wie in Bayern, Sachsen und im Saarland einzurichten, sagte Bothe auf dem Asylpolitischen Forum. Die Evangelische Akademie Villigst im Institut für Kirche und Gesellschaft der westfälischen Kirche lädt jedes Jahr im Dezember dazu ein, um aktuelle Streitthemen im Flüchtlingsrecht zu behandeln.

Nein zur Ankerzentren

Deutlich distanzierte sich Bothe zudem von der Regelung im sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das Abschiebe-Gefangene in den kommenden drei Jahren auch in regulären Haftanstalten untergebracht werden dürfen. Zudem verurteilte er den Ausschluss von Sozialleitungen bei in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen, um die Menschen zur Ausreise zu zwingen. Bothe nannte die Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz "verfassungswidrig". Sie würden einer gerichtlichen Überprüfung vermutlich nicht standhalten, erklärte der Jurist.