Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen in Nordrhein-Westfalen künftig doch keine Studiengebühren zahlen. Stattdessen sollen Hochschulen ab 2021 pro Jahr 51 Millionen Euro mehr Landesmittel erhalten, wie das Wissenschaftsministerium am 27. November in Düsseldorf mitteilte. Statt 249 Millionen Euro sollen die Hochschulen dann 300 Millionen Euro aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZSL) bekommen. Das Geld soll vor allem für mehr Lehrkräfte eingesetzt werden, um das Betreuungsverhältnis zu verbessern.

Die Gebühren für Studierende aus Drittstaaten waren ursprünglich im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgeschrieben. Eine solche Regelung hätte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) zufolge allerdings mehr Bürokratieaufwand bedeutet. Eine genaue Kosten-Nutzen-Relation der geplanten Gebühren sei nicht zu beziffern. Das zeigt sich dem Ministerium zufolge an den Erfahrungen aus Baden-Württemberg, wo 2017 Gebühren für Studierende aus Drittstaaten in Höhe von 1.500 Euro eingeführt wurden. Die Einnahmen reduzierten sich dort zudem durch die spürbar gesunkene Zahl der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern.

Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre wird aus Landes- und Bundesmitteln finanziert. Der Vertrag ist der Nachfolger des Hochschulpaktes. Der Bund soll dafür von 2021 bis 2023 jährlich knapp 1,9 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich mehr als zwei Milliarden Euro bereitstellen. Von den Ländern kommen Mittel in gleicher Höhe.