Um die drohenden Diesel-Fahrverbote in Köln zu verhindern, hat das Land Nordrhein-Westfalen am 25. November Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster eingelegt. Das Gericht hatte im September einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes dahingehend zugestimmt, dass die Stadt nicht an Fahrverboten für Dieselfahrzeuge vorbeikomme, weil an verschiedenen Stellen der vorgeschriebene 40-Mikrogramm Grenzwert für Stickoxide deutlich überschritten worden sei.

Das OVG schrieb zwar anders als das Verwaltungsgericht keine konkreten Fahrverbotszonen fest, nannte aber Vorschläge für mögliche Streckenfahrverbote. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Debatte um die Luftreinhaltepläne hatte das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Als Grund für die Revision führte das Land am 25. November an, derzeit würden neuen Prognosen zur Belastung mit Stickstoffdioxid erarbeitet, um die Luftreinhaltepläne fortzuschreiben. Nach neuen Zahlen habe sich die Belastung zudem 2019 an allen Messstellen in Großstädten mit kritischen Werten verringert. Das Land führt dies unter anderem darauf zurück, dass die Erneuerung der Fahrzeugflotten hin zu abgasärmeren Wagen erste Wirkung zeige.

Beim OVG Münster sind noch zwölf weitere Klagen der Deutschen Umwelthilfe für mehr Luftqualität in den nordrhein-westfälischen Großstädten anhängig. In insgesamt fünf Fällen hat das Land Revision oder Berufung eingelegt: neben Köln noch Aachen (Revision) sowie jeweils Berufungen für die Fälle in Bonn, Essen und Gelsenkirchen. Ein erstes Vergleichsgespräch mit der Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Essen findet am Mittwoch nichtöffentlich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt.