Bielefeld, Karlsruhe (epd). Die Datenschutzorganisation Digitalcourage will am 30. Oktober eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen einreichen. Digitalcourage sei davon überzeugt, dass mehrere Grundrechte durch die Verschärfungen des Polizeigesetzes unverhältnismäßig eingeschränkt würden, erklärte der Verein am 17. Oktober in Bielefeld. Vertreter von Digitalcourage wollen die Beschwerde gemeinsam mit dem Verfahrensbevollmächtigten, dem Berliner Rechtswissenschaftler Jan Dirk Roggenkamp, persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen.
Die Verfassungsbeschwerde greife die Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Einsatz von Staatstrojanern und die klassische Telekommunikationsüberwachung an, erklärte Digitalcourage. Das neue Polizeigesetz war am 12. Dezember 2018 von der schwarz-gelben Regierungskoalition und den Stimmen der SPD im Landtag verabschiedet worden.
Das neue Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei bei der Terrorabwehr und Alltagskriminalität deutlich aus - insbesondere bei der Überwachung von digitaler Kommunikation und dem Umgang mit Gefährdern. Die Landespolizei kann unter anderem Staatstrojaner einsetzen, um verschlüsselte Messenger auszulesen, oder an eigens definierten "Gefahrenorten" Fahrzeuge kontrollieren. Nach Kritik von Datenschützern und Menschenrechtlern war der ursprüngliche Entwurf in vielen Punkten leicht entschärft worden.