Düsseldorf (epd). Nordrhein-Westfalen reagiert auf sinkende Flüchtlingszahlen mit einer Reduzierung von Unterbringungsplätzen. Abgebaut werden die aktiv betriebenen Plätze in den landeseigenen Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) von rund 25.000 auf knapp 20.000, wie das Düsseldorfer Flüchtlings- und Integrationsministerium am 16. Oktober mitteilte. Das Bundesland verfüge auch weiterhin über ausreichende Kapazitäten und Reserven, um auf wieder ansteigende Flüchtlingszahlen vorbereitet zu sein. Künftig verfüge NRW neben der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum weiter über fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE).
Im laufenden Jahr kamen den Angaben nach 19.346 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen (Stand: 30. September). Dieser Wert liege deutlich unter dem der vorherigen Jahre, hieß es. Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres waren es 23.243, bis Dezember 30.203. Im Jahr 2015 waren insgesamt 231.878 Flüchtlinge nach NRW gekommen.
Das Integrations- und Flüchtlingsministerium hat den Angaben nach entschieden, insgesamt acht aktiv betriebene Unterbringungs- sowie sogenannte "Stand-by"-Einrichtungen mit Reserveplätzen in allen fünf Regierungsbezirken des Landes zu schließen. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind dies die ZUE Rüthen sowie die Stand-by-Einrichtungen in Bochum und Bad Laasphe. Im Regierungsbezirk Detmold ist die ZUE Oerlinghausen von der Schließung betroffen, im Regierungsbezirk Düsseldorf sind dies die ZUEs Niederkrüchten und Wuppertal IV. Im Regierungsbezirk Köln wird die ZUE Kall in der Eifel geschlossen, im Regierungsbezirk Münster die Stand-by-Einrichtung in Bottrop.
Die zuletzt im Dezember 2017 festgelegten Kapazitäten seien im Verlauf des Jahres überprüft und nun angepasst worden, erklärte das Ministerium. Dies habe keine Auswirkungen auf den im Vorjahr verabschiedeten Asylstufenplan. An dem Ziel der Entlastung der Kommunen werde weiter festgehalten, indem ihnen möglichst nur anerkannte Flüchtlinge oder solche mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden sollen.
Das Ministerium verwies darauf, dass mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart wurde, Asylverfahren zu beschleunigen und die Aufenthaltszeiten von Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen zu verlängern. Bei einem abgelehntem Asylverfahren werde verstärkt aus den Landeseinrichtungen abgeschoben. Das Ministerium kündigte zudem an, mehr Menschen, die als sogenannte Dublin-Fälle für ihre Asylverfahren in andere EU-Länder zurückkehren müssen, direkt aus den Landeseinrichtungen heraus zurückzuführen.