Der nordrhein-westfälische Landtag erinnert mit einer Ausstellung an die Kriminalisierung von Homosexualität. Erst 1994 seien in der Bundesrepublik Deutschland die Paragrafen 175 und 175a aus dem Strafgesetzbuch entfernt worden, erklärte der Düsseldorfer Landtag. Vom 5. bis zum 11. September ist in der Bürgerhalle des Landtags eine Schau des Centrums Schwule Geschichte Köln zu sehen, die am 3. September offiziell eröffnet wird.

Es sei aus heutiger Sicht kaum vorstellbar, welcher Diskriminierung und Intoleranz homosexuell lebende Menschen ausgesetzt waren und dass noch bis vor 25 Jahren Homosexualität kriminalisiert wurde, erklärte die Vizepräsidentin des Landtags, Carina Gödecke (SPD). "Die Ausstellung mahnt uns zu Recht, auch heute allen Formen von Intoleranz sowie verdeckter und offener Diskriminierung entgegenzutreten."

Paragraf aus NS-Zeit

Der Paragraf 175 trat 1872 in Kraft und stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragrafen durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis und durch Ausweitung der Tatbestände. Der zusätzlich eingefügte Paragraf 175a bezog sich auf "erschwerte Fälle" und sah Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren vor.

Die DDR setzte 1968 ein komplett neues Strafgesetzbuch in Kraft, das gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraf gestrichen. Die Bundesrepublik Deutschland hielt hingegen an den Paragrafen 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. Nach Reformen in den 1960er und 70er Jahren waren nur noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar. Das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen lag bei 14 Jahren. Nach der Wiedervereinigung wurde 1994 der Paragraf 175 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben.