Die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Rundfunkbeitrag sind erstmals seit 2014 wieder leicht gestiegen. Sie lagen im vergangenen Jahr bei rund acht Milliarden Euro, wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 2. Juli in Köln bekanntgab. 2017 waren es 7,97 Milliarden Euro gewesen. Grund für den Anstieg sei die Neuanmeldung von 600.000 Wohnungen, die aus dem bundesweiten Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern im Jahr 2018 resultierten, sagte Beitragsservice-Geschäftsführer Stefan Wolf.

3,3 Millionen Klärungsschreiben

Bei dem Meldedatenabgleich wurden potenzielle Beitragszahler, deren Anschrift keiner bereits angemeldeten Wohnung zuzuordnen waren, vom Beitragsservice angeschrieben. Insgesamt verschickte die Einrichtung nach eigenen Angaben 3,3 Millionen Klärungsschreiben. Ein abschließendes Fazit zum Abgleich sei erst 2020 möglich, wenn alle Rückmeldungen bearbeitet seien.

An die ARD flossen 5,63 Milliarden Euro aus dem Beitragsaufkommen. Innerhalb des Senderverbunds ging die höchste Einzelsumme an den WDR, der 1,17 Milliarden Euro bekam, gefolgt vom SWR mit 1,04 Milliarden Euro. Die geringsten Summen erhielten der Saarländische Rundfunk (66,3 Millionen) und Radio Bremen (44,6 Millionen).

Das ZDF vereinnahmte 1,99 Milliarden Euro, das Deutschlandradio 228,9 Millionen Euro. Die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind und ebenfalls aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden, erhielten 151 Millionen Euro.

Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen stieg im vergangenen Jahr um ein Prozent auf 39,5 Millionen. Bei den Betriebsstätten erhöhte sich die Zahl um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen. Erneut rückläufig war die Zahl der Beitragskonten im Mahn- und Vollstreckungsverfahren: Sie sank um 17,7 Prozent auf 3,5 Millionen. Der Beitragsservice führt dies auf den Abschluss zahlreicher Klärungsverfahren zurück, die nach der Modellumstellung auf den Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 eingeleitet wurden.

Neuregelung nach Gerichtsurteil

Für die kommende Beitragsperiode, die 2021 beginnt, rechnet der Beitragsservice mit einem jährlichen Einnahmeniveau von etwa 7,9 Milliarden Euro. Wesentlicher Grund für das erwartete Absinken sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2018, wonach für Nebenwohnungen kein Rundfunkbeitrag mehr erhoben werden darf. Zum Stichtag 31. Dezember habe es bereits 19.500 befreite Nebenwohnungen gegeben.

Nach den Vorgaben des Gerichts habe der Beitragsservice die Befreiungsmöglichkeit sofort einrichten müssen, sagte Geschäftsführer Wolf: "Manche Anträge haben uns noch während der Urteilsverkündung erreicht." Die Bearbeitung dieser Anträge werde das Alltagsgeschäft noch über Monate bestimmen. Eine Aussage zur Gesamtzahl an Nebenwohnungen, für die kein Beitrag gezahlt werden muss, sei auch wegen fehlender Erfahrungswerte noch nicht möglich.

Auch die hohe Zahl der Befreiungen aus sozialen Gründen drückt die Höhe des Beitragsaufkommens: 2018 mussten den Angaben zufolge erstmals mehr als drei Millionen Personen aus diesen Gründen keinen Beitrag bezahlen. Daneben zahlten 450.000 Menschen mit schweren Behinderungen nur einen Drittelbeitrag,

Nach Wolfs Angaben konnte der Verwaltungsaufwand im Beitragsservice zuletzt gesenkt werden, weil Nutzer zunehmend online mit der Einrichtung kommunizieren. So habe es im vergangenen Jahr knapp 2,9 Millionen Anfragen über Online-Formulare gegeben, das waren fast 43 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Personalbestand im Beitragsservice sei um 1,4 Prozent auf knapp 962 vollzeitäquivalente Stellen gesunken.