Düsseldorf (epd). Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückkehr der Gymnasien in NRW zum neunjährigen Bildungsgang (G9) sind jetzt geschaffen. Der Landtag in Düsseldorf verabschiedete das Gesetz für den G9-Belastungsausgleich ohne Gegenstimme, wie das Ministerium für Schule und Bildung am 27. Juni in Düsseldorf mitteilte. Das Gesetz sieht die Erstattung von Investitionen, die vor allem durch die Schaffung zusätzlichen Schulraums entstehen, wie auch jährlich wiederkehrende Kosten unter anderem für Lernmittel und Schülerfahrkosten vor. Für die sogenannten investiven Kosten wird das Land demnach den Kommunen von 2022 bis 2026 rund 518 Millionen Euro erstatten.
Ministerin lobt "moderne Lehrpläne"
Bereits Mitte Juli 2018 hatte der Landtag das 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) beschlossen. In der vergangenen Woche billigte zudem der Schulausschuss die überarbeitete Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I.
Die Umstellung auf das neue G9 werde die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verändern, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). "Es ist gut, dass dies nicht im politischen Streit geschieht wie bei einigen bildungspolitischen Reformen in der Vergangenheit, sondern mit breiter politischer Basis." Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des neuen G9-Bildungsganges habe man "eng und vertrauensvoll" mit den Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden zusammengearbeitet. "Das Ergebnis sind moderne Lehrpläne und eine ausgewogene Stundentafel", betonte die Ministerin.
Zum Beginn des Schuljahres 2019/20 erfolgt die Umstellung auf das neue G9 an nahezu allen öffentlichen und privaten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen mit den Klassen 5 und 6. Drei Schulen haben sich zu Beginn dieses Jahres mit einer Zweidrittelmehrheit der Schulkonferenz dazu entschieden, den bisherigen achtjährigen Bildungsgang (G8) zu erhalten: das Max-Planck-Gymnasium in Bielefeld, die Georg-Müller-Schule Gymnasium in Bielefeld sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Hilden.