Die vom Bundestag verabschiedeten Verschärfungen im Asyl- und Abschieberecht stoßen auf heftige Kritik. Der Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Rekowski, kritisierte unter anderem die vorgesehenen Leistungskürzungen für Flüchtlinge, die nicht an der Klärung ihrer Identität mitwirken oder die bereits in einem anderen EU-Land anerkannt sind. Welche Konsequenzen dies für Betroffene und ihre Familien habe, "scheint die Mehrheit der Politikerinnen und Politiker im Bundestag ebenso wenig bedacht zu haben wie die negativen Auswirkungen auf das Bemühen um eine erfolgreiche Integration", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 7. Juni in Düsseldorf.

Das gleiche gelte auch für die Einführung einer "Duldung light" mit Arbeitsverbot und Wohnsitzauflage für ausreisepflichtige Ausländer, die nach Meinung der Behörden selbstverschuldet ohne Papiere sind, betonte der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. Als inakzeptabel bezeichnete er, dass Abschiebehäftlinge künftig auch in regulären Strafanstalten untergebracht werden können.

Der evangelische Theologe forderte die Beachtung der Menschenrechte in der Asylpolitik und warf den Regierungsparteien indirekt Populismus vor. "Grundsätzlich sollte in einem Rechtsstaat gelten: Asylrechtliche Regelungen müssen sich stets konsequent an den Menschenrechten orientieren und nicht an den vermuteten Erwartungshaltungen von gesellschaftlichen Mehrheiten", sagte er.

NRW-Integrationsminister nennt Gesetz "humanitär unverantwortlich"

Auch der NRW-Minister für Flüchtlinge und Integration, Joachim Stamp, steht dem vom Bundestag verabschiedeten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" kritisch gegenüber. Das Gesetz sei "humanitär unverantwortlich und volkswirtschaftlich dämlich", sagte der FDP-Politiker der "Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung" (NRZ, 8. Juni) in Essen. Das Gesetz schade "pragmatischen Lösungen in den Ländern und behindert die Arbeitsmarktintegration".

Überdies werde das Gesetzespaket den Herausforderungen der Länder nicht gerecht und sei praxisfern. "Wir müssen präziser rückführen", betonte der Minister. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe es bislang aber versäumt, Rücknahmeabkommen mit der Herkunftsländern der abzuschiebenden Personen abzuschließen.

Der Flüchtlingsrat NRW beklagte, mit dem Gesetz würden Flüchtlinge "immer weiter ausgrenzt und entrechtet". Aufgrund des von der Bundesregierung propagierten "problematischen Missstandes" bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gerate "die Wahrung der Rechte von Schutzsuchenden vollkommen aus dem Blick", sagte die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW, Birgit Naujoks, am 7. Juni in Bochum. Die Ausweitung von Abschiebehaft, Kürzungen von Leistungen und die Schaffung eines neuen Aufenthaltsstatus der "Duldung light" führe zur "fortschreitenden Entrechtung".

Der Bundestag hatte am 7. Juni das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" verabschiedet. Das Gesetz sieht erweiterte Befugnisse für die Behörden vor, um Ausreisen durchzusetzen. Dazu zählen Sanktionen für Asylbewerber, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, verschärfte Regelungen zur Abschiebehaft und Leistungskürzungen. Um die Zahl der Haftplätze zu erhöhen, können Flüchtlinge in Abschiebehaft auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden.