Der Migrationsbeauftragte der westfälischen Landeskirche, Helge Hohmann, hat zunehmende Verschärfungen beim Kirchenasyl kritisiert. Kirchengemeinden erlebten derzeit, dass die Gewährung eines Kirchenasyls auf dem Verwaltungsweg immer mehr erschwert werde, sagte der Theologe in Schwerte dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehne selbst bei schwer traumatisierten, suizidgefährdeten Flüchtlingen inzwischen fast durchweg aus rein formalen Gründen ein Bleiberecht ab.

Von den Kirchenasyl-Fällen in Gemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen habe das Bamf in den letzten Monaten lediglich einen Fall als Verfahren angenommen, erklärte Hohmann. Alle anderen seien abgelehnt worden. Nach der Grundsatzvereinbarung von Staat und Kirchen zum Kirchenasyl 2015 habe die Behörde anfangs noch in 80 Prozent der Fälle das Verfahren an sich gezogen.

Kirchenasyle in NRW auf Vorjahrsniveau

Hohmann kritisierte auch die seit August 2018 mögliche Fristverlängerung für Abschiebungen von Flüchtlingen im Kirchenasyl von 6 auf 18 Monate. Diese Heraufsetzung sei inzwischen gängige Praxis, sagte der Experte, obwohl mehrere Verwaltungsgerichte das Vorgehen des Bamf als rechtswidrig angesehen hätten. Die Asylbewerber würden als "flüchtig" eingestuft, obwohl die Kirchengemeinden deren Anschrift den Behörden mitteilten. Kirchengemeinden müssten sich nun überlegen, ob sie einen Flüchtling notfalls auch 18 Monate aufnehmen könnten.

Trotz der Verschärfungen sei in der westfälischen Kirche die Zahl der Kirchenasyle bislang annähernd auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr, erklärte Hohmann. Im April gewährten Gemeinden in 37 Fällen Kirchenasyl, davon seien 20 Fälle erst 2019 begonnen worden. Im Vorjahr habe es in der Landeskirche 63 neue Kirchenasyle gegeben. Nach Angaben des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche geht die Zahl neu begonnener Kirchenasyle in Nordrhein-Westfalen insgesamt leicht zurück - demnach befinden sich derzeit in NRW 194 Menschen in 134 Kirchenasylen. Bundesweit ist die Zahl der Kirchenasyle den Angaben zufolge deutlicher rückläufig. Demnach gab es im April 425 Kirchenasyle für 688 Menschen, im August 2018 seien es noch 552 Asyle für 868 Menschen gewesen.

Bis August 2018 wurden Menschen im Kirchenasyl aufgrund einer Einigung zwischen Staat und Kirchen nicht als "flüchtig" angesehen. Die Innenminister beschlossen jedoch eine Änderung dieser Praxis. Dadurch kann das Bamf die Frist für den sogenannten Selbsteintritt von 6 auf 18 Monate erhöhen. Asylsuchende müssen damit länger mit einer Ausweisung aus Deutschland rechnen. Viele Fälle von Kirchenasyl sind sogenannte Dublin-Fälle, für die ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Deutschland kann diese Flüchtlinge binnen sechs Monaten in das andere EU-Land zurückschicken, danach ist die Bundesrepublik für das Verfahren zuständig.