Papst Franziskus hat als Reaktion auf die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche angeordnet, dass binnen eines Jahres in allen Diözesen weltweit Meldestellen für solche Fälle eingerichtet werden müssen. Nach einem am 9. Mai im Vatikan veröffentlichten Dekret müssen Priester und Ordensmitglieder künftig jeden Verdachtsfall dem zuständigen Bischof oder der jeweiligen zuständigen kirchlichen Instanz melden. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Juni.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz kündigte an, Auswirkungen des Dekrets auf ihre eigenen Leitlinien zu prüfen. Mit seinem Erlass setze Papst Franziskus den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch kirchliche Amtsträger noch konsequenter und präziser als bisher fort, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, in Bonn.

Das Dekret erweitert bisherige Straftatbestände des kirchlichen Rechts. Außerdem weitet der Erlass die Gruppe der Opfer auf "schutzbedürftige Personen" aus. Damit sind nicht nur Minderjährige geschützt, sondern auch Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht gegen Übergriffe zur Wehr setzen können. Der Papst verfügte auch, dass Betroffenen künftig medizinische, therapeutische und psychologische Betreuung angeboten werden muss.

Rörig begrüßt Meldepflicht

Die Vertuschung von Missbrauchsfällen und die Verhinderung der straf- oder kirchenrechtlichen Aufklärung der Fälle soll konsequenter verfolgt werden. Wird wegen Missbrauch oder Vertuschung gegen einen Bischof, Kardinal oder Ordensoberen ermittelt, müssen die Untersuchungen zudem nach drei Monaten abgeschlossen sein und die Akten an die Glaubenskongregation im Vatikan übermittelt werden. Damit geht der Papst auf die Kritik von Betroffenen ein, die Verfahren dauerten zu lange. Der in der Glaubenskongregation für Missbrauchsfälle zuständige Erzbischof, Charles Scicluna, nannte die päpstliche Anordnung "epochal".

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßte die Meldepflicht. "Das ist eine weitere wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Verleugnung und Vertuschung solcher Taten innerhalb der Kirche", sagte Rörig auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Der Missbrauchsbeauftragte lobte, dass mit den neuen Regeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen für viele Diözesen in der ganzen Welt neue Standards gesetzt würden.

Barley fordert Pflicht zur Anzeige

In dem päpstlichen Dokument wird betont, dass sich die einzelnen Diözesen, was die staatliche Verfolgung von Missbrauchsfällen angeht, an die jeweiligen nationalen Gesetze zu halten hätten. "Ich kann gut nachvollziehen, dass der Papst nicht für jedes Land festlegt, dass Missbrauchsfälle auch staatlichen Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden müssen, da in einigen Ländern der Welt keine rechtsstaatlichen Grundsätze gelten", sagte Rörig. "In Ländern, wo die Todesstrafe gilt oder menschenwürdige Haftbedingungen nicht garantiert sind, muss die Kirche an anderen Sanktions- und Aufarbeitungsmöglichkeiten arbeiten."

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) forderte, dass die Kirche bei jedem Hinweis auf sexuellen Missbrauch unmittelbar Strafanzeige stellen müsse. "‎Die schrecklichen Missbrauchstaten sind keine interne Angelegenheit der katholischen Kirche", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. In Deutschland gelten seit 2014 die Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und Schutzbefohlener im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Deutsche Bistümer müssen demnach strafrechtlich relevante Fälle an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Damit gebe es in Deutschland bereits hohe Standards, was die Meldung und Untersuchung solcher Fälle betreffe, sagte der Missbrauchsbeauftragte Rörig.