Der Kinderschutzbund in Nordrhein-Westfalen appelliert an Behörden, Hinweisen auf Gewalterfahrungen von Kindern ausreichend nachzugehen. Jugendämter, Polizei und Staatsanwaltschaft seien hier besonders gefordert, erklärte Landesgeschäftsführerin Krista Körbes am 30. April in Wuppertal zum Tag der gewaltfreien Erziehung. "Die Annahme, Kinder, vor allem kleine Kinder, könnten nicht befragt werden oder keine glaubwürdigen Aussagen treffen, ist nicht grundsätzlich stichhaltig. Kinder müssen gehört werden", mahnte sie. Die Befragungen müssten jedoch in die Hände qualifizierter Fachleute gelegt werden.

Körbes erinnerte an die Missbrauchsfälle auf einem Campingplatz in Lügde und an im März bekannt gewordene Missbrauchsvorwürfe gegen eine Kita-Leiterin aus dem Münsterland. Die Aussagen der Kinder seien als nicht glaubwürdig eingestuft worden. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, Anklage zu erheben.

Das Recht des Kindes auf Gehör und Meinungsäußerung sei auch bei der Teilnahme an Gerichtsverfahren von maßgeblicher Bedeutung, erklärte Körbes. Der Kinderschutzbund plädiere daher für entsprechende Qualifikationen und Fortbildungen von Richtern, Staatsanwälten und Verfahrensbeiständen. Zudem habe der Verband die Arbeitsgemeinschaft "Kindgerechte Justiz" gegründet, die sich damit befasst, wie den Kinderrechten im Justizsystem besser Geltung verschafft werden kann.