Psychisch kranke und behinderte Menschen mit Vollbetreuung dürfen an den Kommunalwahlen am 26. Mai im Saarland teilnehmen. Der Landtag hat am 29. April in einer Sondersitzung mit Stimmenmehrheit eine vorläufige Regelung beschlossen. Der Sozialverband VdK Saarland begrüßte den Beschluss.

Wenn die Betroffenen Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, werden analog zur Europawahl die Wahlrechtsausschlüsse im Gesetz nicht angewendet. Der Landtag beabsichtige, diese vorläufige Regelung durch Änderungen im Landtags- und Kommunalwahlgesetz zu ersetzen, damit Menschen nicht mehr pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen seien, hieß es. Vom Ausschluss sind zurzeit den Angaben nach etwa 850 Menschen im Saarland betroffen.

Der VdK-Vorsitzende Armin Lang bezeichnete den Beschluss als gut und wichtig. "Gerade bei politischen Diskussionen vor Ort geht es elementar um alltägliche Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen", sagte er. Auch Menschen mit einem gesetzlichen Betreuer hätten das Recht, ihre Umgebung mitzugestalten und ihre Volksvertreter zu wählen. Eine aufrichtige und umfassende Teilhabe an Gesellschaft und Demokratie sei allerdings erst möglich, wenn die Wahllokale auch für alle Menschen mit Behinderung erreichbar seien. Die Barrierefreiheit in den saarländischen Wahllokalen müsse nun überprüft werden, forderte Lang.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. April entschieden, dass bereits zur Europawahl am 26. Mai psychisch kranke und behinderte Menschen mit Vollbetreuung ihre Stimme abgeben dürfen. Die Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen für Behinderte war bereits im Januar vom Verfassungsgericht verlangt worden.