Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den geplanten Umbau der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale abgewiesen. Zur Begründung verwies Richter Markus Rau am 9. Januar in Berlin nach mehr als einstündiger mündlicher Verhandlung auf die fehlende Klagebefugnis der Kläger. (VG 19 K 334.18, VG 19 K 319.18)
Gegen die Pläne des Erzbistums und die Baugenehmigung durch den Bezirk Mitte hatten ein am Wiederaufbau der Kirche beteiligter Künstler sowie vier Rechtsnachfolger von beteiligten Künstlern geklagt. Der 1773 fertiggestellte Kuppelbau war im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstört und ab 1952 wieder aufgebaut worden.
Rau verwies unter anderem auf das Denkmalschutzgesetz, das die Interessen des Staates schütze, aber nicht das individuelle Interesse von Künstlern. Den Klägern stehe aber der Weg über eine Unterlassungsklage bei einem Zivilgericht wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen offen. Beim Berliner Landgericht ist eine entsprechende Klage schon anhängig. Einer der Klägeranwälte, Lothar Poll, kündigte bereits in der Verhandlung an, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes in erster Instanz Berufung zu beantragen. Die Kläger hatten eine Aufhebung der denkmalrechtlichen Genehmigung des Umbaus beantragt.
Streit um Schließung der zentralen Bodenöffnung
Die Kritik der Kläger richtet sich vor allem gegen die geplante Schließung der zentralen Bodenöffnung mit breiter Treppe in die Unterkirche. Die Innenraumgestaltung stammt von dem Architekten Hans Schwippert (1899-1973) und wurde 1963 abgeschlossen.
Nach Umgestaltung und Renovierung der Kirche soll der Altar weiter ins Zentrum der Rundkirche rücken und darum herum die Sitzbänke stehen. Bislang sitzt die Gemeinde rechts und links der Treppe in die Unterkirche und blickt seitlich auf Altar und Priester. Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hatte gegen Bedenken des Landesdenkmalamtes die Umbaupläne mit Verweis auf die liturgischen Belange der Gemeinde genehmigt.
Renovierung und Umbau sollen rund 60 Millionen Euro kosten und zu je einem Drittel vom Erzbistum, den anderen deutschen Bistümern sowie von Bund und Land finanziert werden. Beklagter war die Senatskulturverwaltung, vertreten durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks Mitte.
Wegen Renovierung und Umbau ist Berlins wohl bekannteste katholische Kirche seit dem vergangenen September für voraussichtlich fünf Jahre geschlossen. Gegen den Umbau hatten in der Vergangenheit auch Gemeindemitglieder protestiert.