Nach sechstägigen Beratungen ist am 11. Januar in Bad Neuenahr die diesjährige Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland zu Ende gegangen. Das Kirchenparlament der 2,5 Millionen rheinischen Protestanten entschied über zahlreiche Vorlagen und Kirchengesetze. Die wichtigsten Ergebnisse:

* JUGEND: Junge Leute werden künftig stärker an Entscheidungen beteiligt, geprüft wird eine Quotenregelung in bestimmten Gremien. In fünf Kirchenkreisen werden Modelle erprobt. Die Landessynode macht sich zudem für eine vielfältige und inklusive Jugendarbeit mit ausreichend vielen hauptamtlichen Mitarbeitern stark. Die Kirchenleitung prüft, ob ein eigenes landeskirchliches Budget für die Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt und ein verbindliches Qualifikationsniveau für Mitarbeiter eingeführt wird.

* NEUE GEMEINDEFORMEN: Für die Förderung neuer und unkonventioneller Formen kirchlichen Lebens stellt die rheinische Kirche in den kommenden zehn Jahren bis zu 13 Millionen Euro zur Verfügung. "Erprobungsräume" jenseits der klassischen Ortskirchengemeinde werden mit insgesamt 600.000 Euro gefördert. Zudem werden dafür fünf Pfarrstellen und eine Projektstelle eingerichtet.

* FLÜCHTLINGE: Die Landeskirche beteiligt sich an der Finanzierung eines Rettungsschiffs der Seenotrettungsorganisation "SOS Méditerranée", über die Höhe wird noch entschieden. Die rheinische Kirche schließt sich zudem dem internationalen Bündnis "Seebrücke" an, das sich für sichere Fluchtwege nach Europa und eine Entkriminalisierung der Seenotrettung einsetzt. Die Synode fordert außerdem mehr Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

* FINANZEN: Zum dritten Mal in Folge wird ein positiver Haushalt vorgelegt. Der Etat hat ein Volumen von 616,5 Millionen Euro, der Überschuss beträgt 8,1 Millionen Euro. Aus Kirchensteuern werden brutto 948 Millionen Euro erwartet. Als Verteilbetrag werden im Haushalt 744 Millionen Euro angesetzt. Die Kirchensteuereinnahmen werden künftig sozial gerechter verteilt: Kirchenkreise mit höherem Aufkommen zahlen mehr Geld als bislang in den Finanzausgleich für ärmere Kirchenkreise.