Als erste Gliedkirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die württembergische Landeskirche eine Taufe durch Untertauchen geregelt. Taufort solle "in aller Regel ein Gewässer unter freiem Himmel" sein, sagte der für Theologie zuständige Kirchenrat Frank Zeeb dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 10. Januar in Stuttgart. Grundlage sind ein Beschluss der Landessynode vom vergangenen März sowie ein neues Gottesdienstbuch, das im Januar der Öffentlichkeit übergeben wurde.

Wer sich fürs Untertauchen ("Immersionstaufe") entscheidet, braucht dazu eine Genehmigung vom Oberkirchenrat. Der von der Kirchengemeinde ausgewählte Ort - etwa ein Baggersee, ein Freibad, ein Bach oder ein Teich - muss mit Zustimmung der Kirchenleitung in die örtliche Gottesdienstordnung aufgenommen werden. Auch müssen sich Pfarrer mit ihrem Kirchengemeinderat abstimmen, bevor sie diese Form der Taufe zusagen.

Laut Zeeb war es schon in der Vergangenheit in Württemberg möglich, Menschen durch Untertauchen zu taufen, sofern der Oberkirchenrat eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Zwei- bis dreimal pro Jahr habe er entsprechende Anfragen erhalten.

Wie getauft wird, ist seit vielen Jahrhunderten immer wieder Teil der theologischen Diskussion. Während in der katholischen und evangelischen Kirche überwiegend das Benetzen des Täuflings mit Wasser üblich ist, praktizieren orthodoxe Kirchen sowie viele Freikirchen das Untertauchen. Jährlich werden in der württembergischen Landeskirche knapp 18.000 Menschen getauft, EKD-weit sind es rund 180.000.