Das Land NRW will die Schiedsverfahren zur Festlegung der Pflegesätze in Seniorenheimen vereinfachen und beschleunigen. Dazu solle in Nordrhein-Westfalen nun eine Novelle der Schiedsstellenverordnung auf den Weg gebracht werden, kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 3. Januar in Düsseldorf an. Die Schiedsverfahren dauern seiner Ansicht nach derzeit noch zu lange und sind zu kompliziert. "Wir brauchen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang, damit einzelne Heime ermutigt werden, solche Verfahren zu führen", forderte Laumann.

Laumann: Entscheidungsprozesse entschlacken

Hintergrund der geplanten Novelle ist die Tatsache, dass die Pflegeheime und Einrichtungsträger in Deutschland mit den Kostenträgern - also den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe - für jedes Heim individuelle Pflegesätze aushandeln. Darin enthalten sind nicht zuletzt auch die Personalkosten. Kann man sich bei den Verhandlungen nicht auf eine Vereinbarung verständigen, können beide Seiten die Schiedsstelle anrufen, die anschließend die entsprechenden Pflegesätze festsetzt. Zwischen 2015 und 2018 wurden in NRW insgesamt 60 solcher Schiedsverfahren in der Pflege eingeleitet.

Durch die Novelle soll den Angaben nach künftig gesetzlich vorgeschrieben werden, dass die Schiedsstelle in Nordrhein-Westfalen maximal drei Monate Zeit hat, um eine Entscheidung zu treffen. Bereits nach sechs Wochen muss sie überdies dem NRW-Gesundheitsministerium einen Bericht über den Verlauf des Schiedsverfahrens vorlegen, sollte zu dem Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen sein.

Darüber hinaus soll mit der Novelle festgelegt werden, dass die Zahl der Mitglieder der Schiedsstelle auf elf begrenzt wird, wie es weiter hieß. Damit würden die bundesrechtlichen Mindestvorgaben erfüllt. "Bisher ist die Schiedsstelle in Nordrhein-Westfalen mit 19 Mitgliedern besetzt und viel zu groß. Das erschwert den Entscheidungsprozess unnötig", monierte Laumann.