Berlin, Köln (epd). In der Debatte um die Finanzierung deutscher Moscheen sehen Vertreter der Muslime die Idee einer Moschee-Steuer nach kirchlichem Vorbild skeptisch. Der Islam solle nicht verkirchlicht werden, sagt die Gründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin, Seyran Ates, 27. Dezember im ARD-"Morgenmagazin". Sie hatte an Weihnachten die Debatte über eine Moschee-steuer mit entfacht, weil sie als Verfechterin solch einer Steuer verstanden wurde. Nun schlug sie die im Islam übliche soziale Pflichtabgabe Zakat als Orientierung vor.
Gleichwohl solle der Staat eine "moderierende Rolle" übernehmen und daran mitwirken, wie eine Finanzierung von Moscheegemeinden aus dem Ausland beendet werden könne, sagte Ates. In Deutschland haben unter anderem die evangelische und die katholische Kirche den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit verbunden ist das Recht des Steuereinzugs bei den Mitgliedern.
Moschee-Gemeinden für steuerliche Entlastung
Ein Teil der muslimischen Gemeinden in Deutschland erhält Unterstützung aus dem Ausland. Der größte Islam-Verband, die der Türkei nahestehende Ditib, greift auf aus der Türkei entsandte Imame zurück. Diesen Einfluss will die Politik beenden. Eine Moschee-Steuer erscheint einigen daher als Lösung.
Aus den muslimischen Verbänden selbst kommt die Forderung aber nicht. In der bisherigen Finanzierung der Gemeinden über Mitgliedsbeiträge oder Spenden sehe er kein Problem, sagte der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Köln. Sinnvoll als finanzielle Unterstützung der Moscheegemeinden könnte dagegen eine Steuerbefreiung oder steuerliche Entlastung etwa bei der Grundsteuer sein oder eine leichtere Absetzbarkeit von Spenden an die Gemeinden.
Der Zentralrat der Muslime begrüßte die Diskussion über die Moschee-Steuer. "Die Moscheen sind in der Regel unterfinanziert und das seit vielen Jahren", sagte der Vorsitzende Aiman Mazyek dem epd. "Sie müssen Dienstleistungen erbringen, haben aber keine finanziellen Rücklagen", ergänzte er. Das sei etwa deutlich geworden bei der Diskussion über die Ausbildung und Bezahlung von Imamen, für die die meisten Gemeinden gar kein Geld hätten. Die von Ates vorgeschlagene Abgabe ähnlich dem Zakat werde bereits in vielen Gemeinden praktiziert, sagte Mazyek. Neben einer Steuer sei auch eine Moschee-Abgabe denkbar, organisiert über eine Stiftung mit staatlicher Beteiligung.
Mazyek: Finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nicht die Regel
Die von Befürwortern einer Moscheesteuer genannte Begründung, viele islamische Gemeinden würden bisher aus dem Ausland finanziert, wiesen Mazyek und Kesici entschieden zurück. Finanzielle Unterstützung gebe es nur punktuell etwa bei der Ditib, deren Imame von der Türkei bezahlt werden. "Der Rest wird von den Gemeinden vor Ort allein gestemmt", betonte Mazyek.
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz hält die Moschee-Steuer für eine "diskussionswürdige Idee". Eine größere Unabhängigkeit vom Ausland wäre erfreulich, sagte er dem NDR. Der AfD-Politiker Volker Münz lehnte die Steuer dagegen ab. "Eine Gleichstellung von Kirchen und Islamverbänden kann es nicht geben", erklärte er.
Die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor lehnte im Deutschlandfunk ebenfalls eine Moschee-Steuer ab. Es gebe keine zentrale Stelle, die das Geld dann verteilen könne, argumentierte sie. In Deutschland gibt es viele unterschiedliche islamische Gemeinschaften und Verbände, aber bislang keinen einheitlichen Ansprechpartner für den Staat.
Kaddor schlug Übergangsmodelle vor und forderte vom Staat, sich mehr in der Ausbildung deutscher Imame zu engagieren. Islamische Theologen werden an deutschen Universitäten zwar ausgebildet. Bislang fehlt es aber an der praktischen Ausbildung, die nach Auffassung des Staates die Religionsgemeinschaften selbst organisieren müssen, weil sich der Staat aufgrund des Neutralitätsgebots dort nicht einmischen darf.
Muslimische Gemeinden sind mit Ausnahme der Ahmadiyya in Deutschland nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt, vor allem wegen ihrer unklaren Mitgliederstruktur. Die Anerkennung wäre Voraussetzung für die Erhebung einer eigenen Steuer, wie sie die Kirchen und jüdischen Gemeinden von ihren Mitgliedern erheben.