Berlin (epd). Eine Moschee-Steuer nach dem Vorbild der Kirchensteuer erscheint einigen Politikern geeignet, um ausländischen Einfluss auf islamische Gemeinden in Deutschland einzudämmen. Doch das Steuerkonstrukt ist kompliziert - und auch nicht alle Kirchen nutzen es. Die in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen organisierten Gemeinden verzichten auf eine Pflichtabgabe ihrer rund 270.000 Mitglieder. Warum sie die Kirchensteuer nicht wollen, wie sie ihr Gemeindeleben finanzieren und ob sie ihr Modell den Muslimen empfehlen können, erklärt der Beauftragte der Vereinigung am Sitz der Bundesregierung, Peter Jörgensen, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
epd: Pastor Jörgensen, die evangelischen Freikirchen in Deutschland erheben keine Steuern, obwohl sie das könnten. Warum?
Peter Jörgensen: Bei uns gilt das Freiwilligkeitsprinzip - sowohl für die Religionszugehörigkeit wie für das Gewissen und damit auch für die Finanzierung der Kirchen. Wir haben über Jahrhunderte ausgezeichnete Erfahrungen damit gemacht, dass wir als geistliche Gemeinschaft für die Dinge, die wir brauchen, auch selbst sorgen. Es geht uns um die Identifikation mit dieser Gemeinschaft. Wer zu uns kommt und sich zugehörig fühlt, soll auch mitfinanzieren, wovon er profitiert. Aber ohne Zwang. Diesen wollen wir nicht über Dritte erzeugen, die in unserem Namen von unseren Leuten das Geld zusammensammeln. Das widerspricht auch unserer Überzeugung, dass Staat und Religionsgemeinschaften getrennt sein sollten. Wir halten es für fragwürdig, Menschen dazu zu zwingen, sich religiös zu offenbaren. Um Kirchensteuern einzuziehen, muss der Staat ja wissen, wer sich wo religiös zugehörig fühlt. Das kann in anderen Zusammenhängen schädlich sein - für die einzelne Person, nicht die Institution.
epd: Fürchten Sie über die Steuer eine Art staatlicher Kontrolle?
Jörgensen: Die Sorge, dass darüber eine Kontrollfunktion ausgeübt wird, habe ich nicht. Das Beispiel der beiden großen Kirchen, die Steuern erheben, zeigt ja, dass sich der Staat deswegen nicht in ihre inneren Belange als Institution einmischt. Die Frage ist, ob der Staat ein Register über Personen, die zu religiösen Minderheiten gehören, für eine Form der Kontrolle nutzen wollen würde.
epd: Wenn die Muslime Sie um Rat fragen würden: Würden Sie Ihr Modell empfehlen?
Jörgensen: Ja, sofort. Eine Identität auszubilden und Zugehörigkeit in Verbindlichkeit umzumünzen hat viele schöne Seiten. Das ist auch für Moschee-Gemeinden eine gute Empfehlung. Außerdem ist es doch so: Wenn sie sich aus einer Freiwilligkeit heraus beteiligen, entscheiden sie auch selbst, inwieweit sie sich beteiligen.
epd: Ist die Steuer nicht aber auch ein Schutz zur Aufrechterhaltung der Religionsgemeinschaft, wenn viele Mitglieder nicht freiwillig zahlen wollen?
Jörgensen: Es ist eher so, dass sich in der Bereitschaft, verbindlich eine Religionsgemeinschaft zu unterstützen, ausdrückt, wie stark eine Religionsgemeinschaft tatsächlich auch ist. Der Staat kann sich jedenfalls nicht zur Aufgabe machen, eine Religionsgemeinschaft zu erhalten, auch nicht per Steuereinzug. Die Lebensfähigkeit einer Religionsgemeinschaft beweist sich nicht dadurch, dass der Staat eingreift.
epd: Als ein Knackpunkt bei der Finanzierung muslimischen Lebens in Deutschland gilt die Imam-Ausbildung. Für die Förderung deutscher, vom Ausland nicht beeinflusster Imame, fehlt bislang das Geld. Wie machen das die evangelischen Freikirchen?
Jörgensen: Bei uns gilt zunächst der Grundsatz, dass die Gemeinde die eigentliche Größe ist. Für Aufgaben, die zusammen mit anderen gestemmt werden sollen, haben einige der in Deutschland kleinen protestantischen Kirchen unter anderem eigene theologische Hochschulen gegründet. Die sind staatlich akkreditiert, und dort werden unsere Pastorinnen und Pastoren ausgebildet. Finanziert wird das über eine Umlage aus den Gemeinden, weil sie dafür Sorge tragen wollen, dass ihr künftiges Personal auch quasi bei ihnen selbst ausgebildet wird.
epd: Die allermeisten Freikirchen sind als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt. Warum eigentlich, wenn sie gar keine Steuern erheben wollen?
Jörgensen: Wir blicken 2019 auf 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung zurück. Gesellschaftlich war es damals so, dass die Kirchen, die nicht im Sinne der Volkskirchen anerkannt waren, eben auch im übertragenen Wortsinn ein Anerkennungsproblem hatten. Dass die Freikirchen heute auch Körperschaften sind, vermittelt diese Anerkennung und Gleichbehandlung. Dieses Signal ist entscheidend. Es heißt, dass auch wir eingeladen sind, im öffentlichen Raum mitzugestalten und nicht in irgendwelchen Hinterhöfen bleiben sollen. Über diesen Status kommt natürlich auch ein Privilegienbündel, das die Arbeit der Gemeinden erleichtert. Dazu zählt die Befreiung von bestimmten Steuern, beispielsweise der Befreiung von Grundsteuer, um einer religiösen Heimat einen Ort geben zu können.