Scheidungskinder bekommen ab dem kommenden Jahr von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld. Die neue "Düsseldorfer Tabelle" tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 27. November mitteilte. Die Tabelle regelt die Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 348 auf 354 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er bei 406 statt bisher 399 Euro, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei 476 statt 467 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, bleibt der Unterhalt unverändert bei 527 Euro.

Auch für unterhaltspflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst um fünf bis acht Prozent, wie das Gericht mitteilte. Auf den Unterhaltsbedarf muss das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2019 für das erste und das zweite Kind auf je 204 Euro, für das dritte auf 210 Euro und für jedes weitere Kind auf 235 Euro. Die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle und der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils, die in diesem Jahr angehoben worden waren, blieben 2019 unverändert, hieß es.

Die "Düsseldorfer Tabelle" war zuletzt zum 1. Januar 2018 angepasst worden, eine erneute Änderung wird es laut Gericht voraussichtlich zum Jahr 2020 geben. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Tabelle gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft und ist eine allgemeine Richtlinie, die von allen Oberlandesgerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunterhalts benutzt wird.