In Deutschland sind zum 30. April dieses Jahres 73 Wolfsrudel ermittelt worden. Das geht aus Erhebungen der Bundesländer hervor, die das Bundesamt für Naturschutz in Bonn und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf am 22. November vorgelegt haben. Demnach konzentrierte sich das Wolfsvorkommen auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach Niedersachsen. Zum ersten Mal seit der Ausrottung der Wölfe in Deutschland vor mehr als 150 Jahren wurde zudem ein Rudel in Bayern bestätigt. Die meisten Tiere lebten den Angaben zufolge in Brandenburg, gefolgt von Sachsen und Niedersachsen.

Damit stieg die Zahl der in den Bundesländern bestätigten Wolfsrudel im Vergleich zum November 2017 um 13. Zum Abschluss des Monitoringjahres Ende April lebten 213 erwachsene Wölfe in Deutschland. Zusätzlich legte die Zahl der Wolfspaare von 21 auf 30 zu. Außerdem wurden drei sesshafte Einzelwölfe bestätigt.

Der Wolf ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU streng geschützt. "Durch das Monitoring konnte allerdings nicht nur ein Anstieg der Rudel nachgewiesen werden, auch die Zahl der Totfunde hat zugenommen", sagte die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel. Nach Verkehrsunfällen sei die illegale Tötung der Tiere die zweithäufigste Todesursache.

Zugleich forderte Jessel von Bund und Ländern, Weidetierhalter bei Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor Wölfen zu unterstützen und fördern. "Insbesondere die extensive Beweidung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften und ihrer biologischen Vielfalt", betonte sie. In Gebieten mit Wolfsvorkommen wie auch in Wolfserwartungsgebieten seien "hinreichende Schutzmaßnahmen für Weidetiere unverzichtbar", betonte Jessel.

Zur Unterstützung der Weidetierhalter hat die Europäische Kommission Anfang November entschieden, dass Herdenschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Übergriffen durch Wölfe auf Weidetiere zu 100 Prozent durch die Mitgliedstaaten finanziert werden können. Bislang konnten nur 80 Prozent dieser Kosten durch die Länder erstattet werden. Künftig können sowohl Schäden erstattet werden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, als auch indirekte Schäden, die für tierärztliche Behandlungskosten entstehen.