Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg ermöglicht die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare. Die Synode, das Kirchenparlament, beschloss am 22. November zum Auftakt ihrer Herbsttagung in Rastede bei Oldenburg einstimmig bei drei Enthaltungen, dass gleichgeschlechtliche Paare genauso behandelt werden wie Paare von Frau und Mann. Bischof Thomas Adomeit bat homosexuelle Paare um Entschuldigung für Verletzungen, die sie in der Vergangenheit erlitten hätten, weil sie nicht getraut werden konnten. "Das dadurch entstandene Leid, die durchlebte Enttäuschung und die erlittene Diskriminierung begleiten manche Beziehung bis heute", sagte er.

In dem Beschluss zur "Trauung für alle" begrüßte die Synode ausdrücklich die Entscheidung des Bundestages vom 20. Juni 2017 zur "Ehe für alle". Der Beschluss hält fest, dass die gültige Eheschließung nach staatlichem Recht die Voraussetzung für die kirchliche Trauung sei. Die Trauung wird als Amtshandlung in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen. Bisher durften in der oldenburgischen Kirche gleichgeschlechtliche Paare nur in besonderen Gottesdiensten gesegnet werden - diese Regelung galt seit 2003.

"Großartig"

Bischof Adomeit nannte den Beschluss "großartig". Die neue Regelung werde der Kirche Handlungssicherheit geben. Adomeit bat auch die Theologinnen und Theologen um Verzeihung, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Vergangenheit nicht in den Dienst der oldenburgischen Kirche übernommen werden konnten. "Auch hier hat die Kirche Leid und Enttäuschung verursacht."

Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist unter den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterschiedlich geregelt. In vielen gilt bereits die "Trauung für alle". In anderen ist weiter von Segnungen die Rede. In einzelnen Kirchen sind Segnungen nur in nichtöffentlichen Gottesdiensten möglich.