Im Fall des Todes eines unschuldig in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve inhaftierten syrischen Flüchtlings hat NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) einen Mordversuch ausgeschlossen. Damit seien auch entsprechende Vorwürfe gegen JVA-Bedienstete nach den vorliegenden Erkenntnissen vom Tisch, erklärte Biesenbach am 5. November in Düsseldorf bei der Vorstellung eines 63-seitigen Berichts zu dem Todesfall. "Das Motiv für die Legung des Brandes ist immer noch ein Rätsel", sagte der Minister.

Der 26-jährige Syrer war Ende September in einem Krankenhaus an den Folgen eines in seiner Zelle ausgebrochenen Feuers gestorben. Der Syrer hatte wochenlang unschuldig in der JVA Kleve eingesessen, weil er Opfer einer Namensverwechslung der Ermittler geworden war.

Brandgutachten

Laut einem Brandgutachter, der die Zelle besichtigt und untersucht hatte, gibt es "keine vernünftigen Rechtszweifel" daran, dass der Mann das Feuer selbst gelegt hat. "Vermutlich mit suizidaler Absicht", heißt es in dem Dokument des Ministeriums, mit dem sich am 7. November der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags befassen wird. Der Gutachter habe zudem keine Anhaltspunkte für den Einsatz eines Brandbeschleunigers gefunden.

Das Feuer wurde nach der Bewertung des Sachverständigen wenige Minuten nach 19 Uhr entzündet. Der syrische Häftling meldete sich um 19.19 Uhr per Gegensprechanlage bei einem JVA-Beamten, der Aufsicht hatte. Nach Biesenbachs Worten hatte der Mann 15 Minuten Zeit, den Kontaktknopf zu drücken. Das habe er aber nicht getan. Zum Zeitpunkt der Betätigung der Gegensprechanlage muss er Biesenbach zufolge bereits "erheblich verletzt" gewesen sein. 20 Sekunden später soll dann der Beamte reagiert haben.

Ob der Häftling oder der Beamte an der Gegensprechanlage während ihres neunsekündigen Kontaktes etwas gesagt haben, ist bislang noch unklar. Das werden laut Minister erst die Befragungen der Beamten und der Häftlinge ergeben. Ebenso müsse auch die Technikauswertung noch abgewartet werden. Ungeklärt ist nach wie vor auch noch die Identität des Häftlings, der als "Amed A." in die JVA eingeliefert worden war.

"Nach wie vor ein Rätsel ist zudem die Frage, ob er psychisch krank war und wenn ja, wie schwer diese Erkrankung war", sagte der NRW-Justizminister. Zu den auch rund sieben Wochen nach dem Zellenbrand ungeklärten Fragen zählt laut Biesenbach auch, warum sich der 26-Jährige nicht gegen die Haft gewehrt hat. Der Mann habe auch keinen Kontakt zu einem Anwalt gehabt.