Der Bundestag zieht ebenfalls gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht. Mit der Mehrheit von 548 von 628 abgegebenen Stimmen beschloss das Parlament am 26. April einen Antrag, der zum Ziel hat, die rechtsextreme Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Gegenstimmen gab es keine. Alle antragsberechtigten Verfassungsorgane demonstrierten damit Geschlossenheit im Kampf gegen Rechtsextremismus, sagte der CDU-Politiker Stephan Harbarth im Bundestag. Bundesrat und Bundesregierung haben bereits eigene Anträge beschlossen.

Der Versuch, der NPD Steuergeld zu entziehen, ist eine Konsequenz aus dem im vergangenen Jahr erneut gescheiterten Verbotsverfahren gegen die Partei. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2017 geurteilt, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Wegen der Bedeutungslosigkeit der Partei, die inzwischen in keinem Landtag mehr vertreten ist, hatten die Richter ein Verbot aber als unverhältnismäßig beurteilt.

850.000 Euro

Sie wiesen allerdings auf Spielräume bei der Parteienfinanzierung hin. Im Sommer verabschiedete der Bundestag daraufhin ein Gesetz, das die Möglichkeit für den Ausschluss extremer Parteien von der staatlichen Finanzierung schafft.

Über diesen Ausschluss, mit dem auch Steuerprivilegien für den Erhalt von Spenden wegfallen würden, muss wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Ausschluss würde für sechs Jahre gelten und müsste dann erneut gerichtlich geprüft werden. 2017 erhielt die NPD noch rund 850.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

"Widerliche Partei"

Redner von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen hatten angekündigt, für den Antrag zu stimmen. Die AfD wollte sich enthalten. Stephan Brandner (AfD) bezeichnete die NPD als "zutiefst widerliche Partei", wollte aber darauf bestehen, zunächst noch im Ausschuss zu beraten, während die anderen Fraktionen den Antrag als abstimmungsreif beurteilten. Bei der Abstimmung gab es insgesamt 80 Enthaltungen.