Die nordrhein-westfälische Landesregierung will künftig den Kommunen möglichst nur anerkannte Flüchtlinge oder Menschen mit guter Bleibeperspektive zuweisen. "Wir wollen die Kommunen spürbar entlasten, damit sie sich grundsätzlich auf die Integration der Personen mit Bleiberecht konzentrieren können", sagte der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) am 24. April in Düsseldorf. Ein neuer dreistufiger Asyl-Steuerungsplan soll die Kommunen bereits im Jahr 2019 um 40 Prozent bei den Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive entlasten.

Ziel: Asylverfahren beschleunigen

Der Plan sieht in einem ersten Schritt vor, die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen. Dafür habe die Landesregierung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vereinbart, dass neben den Verfahren der Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie die des Westbalkans auch die Verfahren von Asylsuchenden aus Georgien schneller entschieden werden. Aus dem Land habe in jüngster Zeit der Zuzug sehr stark zugenommen. Langfristig plant die NRW-Regierung auch die Verfahren von Menschen aus Armenien und Aserbaidschan zu beschleunigen.

Darüber hinaus sollen nicht schutzberechtigte Flüchtlinge möglichst schnell aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Menschen mit ungeklärter Bleibeperspektive sollen statt wie bisher drei nun bis zu sechs Monate in den Unterkünften des Landes bleiben. Für Familien mit minderjährigen Kindern ist geplant, sie im vierten Aufenthaltsmonat an die Kommunen zu verweisen. Flüchtlinge, die nicht zuerst in Deutschland europäischen Boden betreten haben, sollen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren an das entsprechende EU-Land wie der Schweiz oder Polen überwiesen werden.

Die neuen Regelungen gelten den Angaben zufolge für Flüchtlinge, die sich in Landeseinrichtungen befinden. Schon an die Kommunen überwiesene Asylsuchende können rechtlich nicht zurück an das Land überwiesen werden, erläuterte Stamp.

Im zweiten Schritt will NRW-Minister Stamp Asylsuchende mit unbegründetem oder unzulässigen Status vorgeben, sich bis zu 24 Monate in den Unterkünften des Landes aufhalten zu müssen, bevor sie in die Kommunen dürfen. Die Vorschrift plant Stamp bis zur zweiten Jahreshälfte 2018 umzusetzen. Zuvor seien noch rechtliche Vorbereitungen nötig, erklärte der Minister.

Trotz des Asyl-Stufenplans fielen jedoch weiterhin bestimmte Flüchtlinge aus dem Raster fielen, räumte Stamp ein. Darunter seien zum Beispiel Menschen, die wegen rechtlichen oder gesundheitlichen Problemen nicht abgeschoben werden könnten. "Die Landesregierung wird sich aber mit Nachdruck beim Bund dafür einsetzen, dass gerade die bestehenden Hemmnisse intensiver angegangen werden", betonte er. Stamp appellierte an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) einen Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen anzusetzen.

Die letzte Stufe des Plans sieht unter anderem vor, in allen fünf nordrhein-westfälischen Regierungsbezirken Zentrale Ausländerbehörden einzurichten. Diese sollen bislang von Kommunen wahrgenommene Aufgaben übernehmen und zum Beispiel freiwillige Ausreisen und Abschiebungen von Flüchtlingen organisieren. Zu den bestehenden Behörden in Dortmund, Köln und Bielefeld kämen demnach weitere Einrichtungen in Essen und Coesfeld.