Eineinhalb Jahre nach Beginn der Prozessserie zu den Neonazi-Krawallen Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz sind bislang 78 von 203 Angeklagten verurteilt worden. Gegen den Großteil von ihnen wurden Bewährungshaftstrafen in Höhe von 12 bis 20 Monaten verhängt, wie die Leipziger Staatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 17. Februar auf Anfrage mitteilte.

In rund einem Dutzend der Fälle wurde demnach Jugendstrafrecht angewandt. Die Angeklagten bekamen Arbeitsstunden und Jugendstrafen zwischen 8 und 17 Monaten. Insgesamt sind den Angaben nach bislang 58 Verurteilungen rechtskräftig. Alle Schuldsprüche lauteten auf besonders schweren Landfriedensbruch.

Der Großteil der am 16. August 2018 begonnenen Prozessreihe wird vor dem Amtsgericht Leipzig verhandelt: Hier stehen 92 Verfahren mit in der Regel zwei Angeklagten an. Auch in Torgau, Eilenburg und weiteren Städten wird verhandelt. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig 103 Anklagen gegen 203 Personen erhoben. Für mehr als die Hälfte von ihnen (107 Angeklagte) hätten die zuständigen Gerichte noch keinen Verhandlungstermin bestimmt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Laut Anklage waren am Abend des 11. Januar 2016 rund 250 schwarz gekleidete, vermummte Randalierer durch den linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz gezogen. Bewaffnet mit Eisenstangen, Schlagstöcken und Holzlatten, demolierten sie insgesamt 25 Geschäfte, Bars und andere Einrichtungen, Böller und Leuchtraketen wurden gezündet. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Sachschaden von rund 113.000 Euro. Die Polizei nahm 215 Tatverdächtige fest.