In Berlin ist am 23. Februar der Mietendeckel in Kraft getreten. "Politik hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich Menschen ein Dach über dem Kopf leisten können", betonte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am 23. Februar in der Hauptstadt. Deshalb habe das Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, dass das Einfrieren, das Deckeln und das Absenken von Mieten in den nächsten fünf Jahren regelt.

"Das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen soll viele Mieterinnen und Mieter von einer existenziellen Sorge vor der nächsten Mieterhöhung entlasten und das aus den Fugen geratene Mietniveau in unserer Stadt wieder in eine Balance bringen", erklärte Lompscher weiter. Das Gesetz für den Mietendeckel war Ende Januar vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Am Samstag wurde es im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin verkündet, es trat damit am Sonntag in Kraft.

Bei Wiedervermietung gelten in Berlin nun die Mieten vom 18. Juni 2019 oder gegebenenfalls die festgelegten Mietobergrenzen. Die Mietobergrenzen richten sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung und liegen zwischen 6,45 Euro und 9,80 Euro pro Quadratmeter. In bestehenden Mietverhältnissen können Mieter neun Monate nach Verkündung des Gesetzes die Kappung einer überhöhten Miete fordern. Als eine überhöhte Miete gilt, wenn diese mehr als 20 Prozent über der zulässigen Mietobergrenze liegt.