Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am 31. Oktober eine Klage von Ökobauern und der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung wegen Nichterfüllung der für 2020 festgelegten Klimaziele. Wie das Gericht am 17. Oktober in Berlin mitteilte, machen die Kläger unter anderem eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend. Demnach habe die Bundesregierung es unterlassen, ein verfassungsrechtlich gebotenes Mindestmaß an Klimaschutz zu gewährleisten.

Zudem vertreten die Kläger den Standpunkt, dass entsprechende Kabinettsbeschlüsse zum Klimaschutz keine bloßen politischen Willensbekundungen sind, sondern juristisch verbindliche Rechtsakte, auf die sie sich berufen könnten. Entsprechende Verpflichtungen der Bundesregierung ergäben sich auch aus der sogenannten Lastenteilungsentscheidung der Europäischen Union. Darin wurden unter anderem die jährlichen Ziele für die Treibhausgasemissionen aller Mitgliedstaaten festgelegt.

Kläger sind den Angaben zufolge drei Familien von Öko-Bauern, unterstützt von Greenpeace. Das Klimaziel, die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis 2020 gegenüber dem Jahre 1990 um 40 Prozent zu reduzieren, wird Deutschland voraussichtlich verfehlen, hieß es vom Gericht weiter. Mit der Ende 2018 eingereichten Klage auf wirksamen Klimaschutz soll laut Greenpeace erreicht werden, dass Deutschland sein Klimaziel für 2020 doch noch schafft.