Die Livestream-Angebote von "Bild.de" sind als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen. Zu diesem Schluss kommt das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 26. September, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Die Klage des Medienkonzerns Axel Springer gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) wurde demnach in weiten Teilen abgewiesen. Gegen das Urteil wurde Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. (AZ VG 27 K 365.18)

Konkret ging es um die Formate "Die richtigen Fragen", "Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" und "Bild-Live". Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hatte die Livestreams im April 2018 als zulassungspflichtig eingestuft. Die MABB als zuständige Aufsichtsbehörde hatte Springer daraufhin per Bescheid aufgefordert, einen Zulassungsantrag zu stellen. Zudem untersagte sie die Verbreitung der Streams, sofern Springer dafür keine Lizenz beantragt.

"Bild.de" durfte die Streams zunächst trotzdem weiter verbreiten, nachdem sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entsprechend entschieden hatten. Springer hatte sich mit dem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des MABB-Bescheids gewehrt.

Ob ein Video-Angebot im Netz eine Rundfunklizenz benötigt, müssen die Medienanstalten nach derzeitiger Rechtslage im Einzelfall prüfen.