Auch Obdachlose können an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Wie die Landeswahlleiterin am 26. April in Berlin mitteilte, müssen Personen ohne festen Wohnsitz dafür allerdings die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen. "Personen ohne festen Wohnsitz sollten den Antrag am besten beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten", erklärte die Landeswahlleitung. Mit dem Antrag erklären die Betroffenen, dass sie zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigt und in keinem Melderegister verzeichnet sind. Der Antrag muss bis Freitag, dem 3. Mai, während der Öffnungszeit im Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 5. Mai dort eingegangen sein, hieß es weiter.