Im Zusammenhang mit der Tötung des Chemnitzers Daniel H. Ende August vergangenen Jahres hat das Landgericht Chemnitz die Anklage gegen den Syrer Alaa S. zur Hauptverhandlung zugelassen. Diese soll ab dem 18. März im Gebäude des Oberlandesgerichts Dresden stattfinden, teilte das Landgericht am 19. Februar in Chemnitz mit. Gründe seien das außerordentlich große Interesse der Öffentlichkeit und die erhöhten Anforderungen an die Sicherheit. Diese seien im Gebäude des Oberlandesgerichtes "besser zu gewährleisten", so das Gericht. Weitere Verhandlungstermine wurden zunächst nicht mitgeteilt.

Noch nicht entschieden worden ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin über einen Antrag der Verteidigung des Angeklagten, das Verfahren an ein Gericht außerhalb Sachsens zu verlegen. Die Verteidigung hatte laut eines Berichts der Berliner "tageszeitung" argumentiert, dass ein fairer Prozess innerhalb Sachsens unter anderem wegen einer möglichen Instrumentalisierung durch rechte Parteien gefährdet sei.

Alaa S. muss sich den Angaben zufolge wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sein mutmaßlicher Komplize, der Iraker Farhad R. A., ist auf der Flucht und wird per internationalem Haftbefehl gesucht. Die Ermittlungen gegen einen dritten Tatverdächtigen waren Mitte Januar eingestellt worden.

Alaa S. und Farhad R. A. sollen am 26. August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfestes in eine verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen verwickelt gewesen sein. In deren Folge wurde der damals 35 Jahre alte Deutschkubaner Daniel H. (35) erstochen. Der tödliche Vorfall löste eine Reihe ausländerfeindlicher Proteste in der Stadt aus, die bundesweit für Aufsehen sorgten. Zudem führte die politische Bewertung der Proteste zu einer Krise in der Bundesregierung und zum Rücktritt von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen.