Vor dem Landgericht Dresden hat am 18. Februar der Prozess wegen Meineidsverdachts gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry begonnen. Die Staatsanwaltschaft habe die Anklage verlesen, anschließend seien Zeugen vernommen worden, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Petry selbst habe sich nicht geäußert.

Der Anwalt der Politikerin, Carsten Brunzel, habe ein Statement abgegeben, sagte der Sprecher weiter. Darin forderte er Medienberichten zufolge die Einstellung des Verfahrens. Der Prozess soll am Freitag fortgesetzt werden. Bis Mitte März sind laut Landgericht insgesamt sieben Verhandlungstermine angesetzt.

Petry, die Abgeordnete des Bundestages und des sächsischen Landtages ist, wird vorgeworfen, im Rahmen einer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es um Darlehen der damaligen AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Petry soll geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Wahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet.

Petry hatte später einen Irrtum eingeräumt, aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Der Bundestag hatte Anfang 2018 Petrys Immunität aufgehoben und damit den Weg für eine Hauptverhandlung freigemacht. Kurze Zeit später hatte die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden zugelassen.

Petry war neben ihrer Funktion als AfD-Bundessprecherin auch Vorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion der Partei. Kurz nach der Bundestagswahl 2017 trat sie aus der AfD aus und gründete die Blaue Partei. Dem sächsischen Landtag gehört sie als fraktionslose Abgeordnete weiter an.