Im 20. Jahr am Standort Erfurt hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), Ingrid Schmidt, den Beitrag ihres Hauses zum Gelingen der Deutschen Einheit gewürdigt. Das Gericht habe die Chance genutzt, die Wiedervereinigung durch seine Tätigkeit auch nach außen hin sichtbar zu machen, sagte sie am 21. Februar in der Thüringer Landeshauptstadt. Das BAG war 1999 von Kassel nach Erfurt umgezogen und hatte im November seinen Betrieb aufgenommen. Zuvor habe es in Erfurt aber bereits über 30 Sitzungen gegeben, fügte Schmidt hinzu.

Nach gut zwei Jahrzehnten sei im vergangenen Jahr auch ein erster Generationswechsel am Gericht zu Ende gegangen. Mit den Neuberufungen habe das BAG seinen Frauenanteil deutlich steigern können, erläuterte die Präsidentin bei der Vorstellung des Jahresberichtes für 2018. So stellten inzwischen je fünf Richter und Richterinnen den Vorsitz in den zehn Senaten des Gerichts. Bei den Beisitzern komme das Bundesarbeitsgericht aktuell auf eine Frauenquote von 43 Prozent.

Etwa jeder dritte Richter lebe inzwischen auch in Mitteldeutschland. Dieser Anteil könne sich durch die neuberufenen Kollegen noch einmal vergrößern. Es sei aber in der heutigen Zeit nicht ungewöhnlich, dass zum Beispiel aus Rücksicht auf die familiäre Situation Wohn- und Arbeitsort nicht mehr zusammenfielen. Sie glaube auch nicht, dass ein Drittel der Finanzrichter auch in München lebten, so Schmidt.

Nach ihren Angaben rücken Streitfälle zur Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) immer stärker in den Fokus der obersten Arbeitsrichter in Deutschland. Im vergangenen Jahr hätte solche juristischen Konflikte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am meisten beschäftigt. Der langjährige Spitzenreiter - die juristische Auseinandersetzung über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen etwa durch Kündigungen - sind nach ihren Angaben in der Statistik des BAG auf Platz zwei gelandet.

Für diese Entwicklung gebe es zwei Gründe: Dazu zählten die gute Konjunktur, die wegen der geringeren Zahl nicht einvernehmlicher Trennungen von Arbeitgebern und -nehmern auch zu weniger Rechtsfällen führte. Hinzu käme der Konzentrationsprozess in der deutschen Wirtschaft. Mit der Fusion von Unternehmen stehe die Frage im Raum, welche der Regelungen zur Betrieblichen Altersvorsorge weiter Anwendung fänden. Das gelte insbesondere auch für die dann nötige Anpassung der Betriebsrenten. Da es sich bei der juristischen Würdigung um ein Spezialgebiet handele, in dem sich nur wenige Beteiligte auskennen würden, käme es in den Erstinstanzen zum Teil zu Massenklagen, erläuterte Schmidt.

Nach Angaben der BAG-Präsidentin gab es 2018 einen Rückgang bei den Eingängen um knapp neun Prozent. Auch dadurch hätten die Fälle schneller abgewickelt werden können: Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens bis zur Erledigung habe 2018 bei sieben Monaten und 23 Tagen gelegen - etwa ein halber Monat weniger als im Jahr zuvor. Noch schneller sei dies aus ihrer Sicht kaum noch möglich, konstatierte Schmidt.

Von allen eingegangenen Rechtssachen hätten mit 1.852 ein gutes Drittel (34,4 Prozent) Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Vorinstanzen betroffen. Davon seien 23,68 erfolgreich gewesen (2017: 29,1 Prozent). Diese erfreulich niedrige Quote zeige, welche gute Arbeit in den Vorinstanzen geleistet werde, so die BAG-Präsidentin. Um das gegenseitige Verständnis mit den Arbeits- und den Landesarbeitsgerichten weiter zu verbessern, sei für den 23. März am BAG eine Tagung "Instanzen im Dialog" geplant, kündigte Schmidt an.