Die sogenannten Sinnesberatungsstellen in Sachsen-Anhalt erhalten in diesem Jahr deutlich mehr Zuschüsse vom Land. Die Fördermittel für die Anlaufstellen, die die gesellschaftliche Teilhabe von blinden, sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen im Land verbessern sollen, werden ab diesem Jahr mehr als verdoppelt - von 352.600 Euro auf 748.400 Euro, wie das Sozialministerium am 21. Januar in Magdeburg mitteilte.

"Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf", sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Die Beratungsstellen mit Standorten in Magdeburg, Halle, Dessau, Stendal, Halberstadt und Wittenberg helfen bei Problemen im Alltag, zum Beispiel im Umgang mit Sozialleistungsträgern. Zudem werden der Umgang mit technischen Hilfsmitteln geschult oder Veranstaltungen organisiert.

Die Beratungsstellen finanzieren sich den Angaben zufolge zu 85 Prozent durch freiwillige Förderleistungen des Landes und zu 15 Prozent durch Leistungen vom Integrationsamt sowie durch Spenden und Eigenmittel. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt dabei Zuwendungen zu Personal- und Sachausgaben und zur Finanzierung von Honorar- und Fahrtkosten für die im Einzelfall notwendige Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen.