Berlin (epd). Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zu medizinethischen Fragen empfiehlt eine Entkriminalisierung von Abtreibungen in der frühen Phase einer Schwangerschaft. In den ersten Wochen sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben, heißt es in den Empfehlungen der interdisziplinär besetzten Kommission, die am 15. April in Berlin ihr Ergebnis präsentierte. Zudem sei sicherzustellen, dass Frauen den Abbruch zeitnah und barrierefrei in gut erreichbaren Einrichtungen vornehmen lassen können, heißt es weiter.
Die vor einem Jahr eingesetzte Kommission beschäftigte sich mit der Frage, ob für Schwangerschaftsabbrüche eine Regelung außerhalb des Strafgesetzes gefunden werden sollte. Abtreibungen sind bislang grundsätzlich rechtswidrig, in einer bestimmten Frist und nach Beratung aber erlaubt.
Rechtsprofessorin: Rechtswidrigkeit ist nicht haltbar
Diese Rechtswidrigkeit sei nicht haltbar, sagte die Koordinatorin der zuständigen Arbeitsgruppe der Kommission, die Rechtsprofessorin Liane Wörner. Der Gesetzgeber sollte tätig werden, um den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos zu stellen.
Gleichzeitig rät die Kommission aber auch dazu, Abbrüche ab dem Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterlaubs nicht zu erlauben. Dabei formuliert sie zwei Ausnahmen: Wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist oder die Schwangerschaft Resultat einer Vergewaltigung ist, hält sie Abbrüche auch in einer späteren Phase für zulässig. In der mittleren Schwangerschaftsphase stehe dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, heißt es weiter in den Empfehlungen. Dabei stehe es ihm frei, ob er an der derzeitigen Beratungspflicht festhalten will.
Eine zweite Arbeitsgruppe der Kommission beschäftigte sich mit der Frage, ob Eizellspenden und Leihmutterschaften in Deutschland erlaubt werden sollten. Eizellspenden beurteilt die Kommission dabei als zulässig. Skeptischer äußert sie sich zum Thema Leihmutterschaften.