Berlin (epd). Der Evangelische Arbeitskreis der CDU und CSU lehnt die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Die geltende und bewährte Rechtslage müsse beibehalten werden, sagte der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises, Thomas Rachel (CDU), am 16. April, nachdem durch einen Medienbericht bekannt geworden war, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Expertengruppe dafür plädiert, Abtreibungen im frühen Schwangerschaftsstadium nicht mehr strafbar zu stellen.

Die derzeitige Regelung schaffe „eine insgesamt ausbalancierte und den gesellschaftlichen Frieden schützende Lösung“, erklärte Rachel. Mit der vorgeschlagenen Reform würde künftig „nicht mehr erkennbar bleiben, dass es sich beim Schwangerschaftskonflikt im Kern immer um eine extreme existentielle Notsituation handelt, bei der zwei absolut gleichberechtigte Grundrechtsgüter miteinander in direkten Konflikt geraten und schmerzlichst abgewogen werden müssen“, argumentiert der Bundestagsabgeordnete, der auch Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist.

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Die Bundesregierung hatte vergangenes Jahr eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die unter anderem geprüft hat, ob und wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden kann.