gegen die geplante Reform des Rettungsdienstes gibt es Widerstand aus den Ländern. Der Bundesrat stellt sich grundsätzlich quer. Dessen Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten weisen darauf hin, dass die Ausgestaltung des Rettungsdienstes den Ländern obliege. Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Rettungsdienstreform sollte ursprünglich Teil der sogenannten Notfallreform sein, war in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 9. Oktober aber ausgespart. Inhaltlich stoßen die Vorschläge zur Reform bei Experten von Fach-, Berufs- und Kassenverbänden überwiegend auf Zustimmung.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen im kommenden Jahr mit deutlich höheren Kosten für die Kasse rechnen. Nach Berechnungen des zuständigen Schätzerkreises muss der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Kasse, der auf den regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent aufgeschlagen wird, um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte eine entsprechende Erhöhung an. Kassen und Sozialverbände zeigen sich besorgt und plädieren für Reformen.
Das „Übergangshaus Mutter Kind“ in Nürnberg bietet Schwangeren und Müttern mit Kindern, die sich in einer Notlage befinden, eine vorübergehende Bleibe. Die engagierten Mitarbeitenden bieten aber auch vielen spezielle Hilfen an und erleichtern es ihnen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Welche Probleme die Frauen haben und worin der Unterschied zu einem herkömmlichen Frauenhaus besteht, erläutert die pädagogische Leiterin der Einrichtung, Sophie Willoughby, im Interview mit epd sozial.
Nicht alle Bundesländer geben Ehepaaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung. Nordrhein-Westfalen tut das noch, doch damit ist nun Schluss - weil der Bund die Zuschüsse streicht. Noch sei das Aus in NRW ein Einzelfall, sagt Stephanie Schlitt, stellvertretende Bundesvorsitzende von pro familia, im Interview mit epd sozial. Doch sie befürchtet einen Dominoeffekt, der die ohnehin teuren Kinderwunschbehandlungen für weniger betuchte Paare oft unbezahlbar machen würde.
Das paritätische Wechselmodell, bei dem getrennt lebende Eltern die Betreuung des Kindes hälftig teilen, soll eine möglichst gleichberechtigte Beziehung des Kindes zur Mutter und zum Vater garantieren. Doch auch bei einer hälftigen Betreuung des Kindes geht damit nicht automatisch auch eine hälftige Teilung der Einkünfte und Ausgaben zwischen den Elternteilen einher, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München klar.
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